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  1. Das Königreich Württemberg war ein von 1806 bis 1918 bestehendes Königtum im Südwesten Deutschlands. Es entstand am 1. Januar 1806 als souveränes Staatswesen auf Betreiben des französischen Kaisers Napoleon I. und ging aus dem erst 1803 zum Kurfürstentum erhobenen Herzogtum Württemberg hervor.

  2. 13. Dez. 2014 · Mit der Stabilisierung und Prosperität des Königreichs wird „furchtlos und treu“ zum Musterbeispiel einer „invention of tradition“ (Hobsbawm), wie sie aus der angelsächsischen und europäischen Nationenbildung geläufig ist. Die Bildung staatlicher Identität verknüpft sich mit allen möglichen Konnotationen, sie ...

  3. Die Schildhalter Hirsch und Löwe wurden auf ein schwarz-rotes Band gestellt, das die Inschrift „furchtlos und trew“ („furchtlos und treu“) trug. 1918 wurde das Wappen nochmals geändert, nachdem König Wilhelm II. abdankte und Württemberg zum freien Volksstaat Württemberg ernannt wurde.

    • Königreich Württemberg 1806 – 1918
    • Wappen
    • Orden
    • Landesparlament Des Königreichs Württemberg
    • Hauptstadt Des Königreichs Württemberg
    • Gerichtsorganisation
    • Einwohner
    • Klima
    • Gewässer
    • Bewohner

    Württemberg (früher Wirtemberg) ist ein Königreich in Süddeutschland. Seiner Größe nach ist es der dritte, der Einwohnerzahl nach der vierte der deutschen Bundesstaaten. Das Land grenzt gegen Norden an Bayern und Baden, gegen Westen und Süden an dieselben Länder sowie an den Bodensee und die hohenzollerischen Lande, im Osten wieder an Bayern. Im No...

    Das Staatswappen des Königreichs Württemberg zeigt einen gespaltenen Schild, der rechts drei quer übereinander gestellte schwarze Hirschstangen in Gold, links drei schwarze Löwen übereinander, ebenfalls in Gold (Hohenstaufen, Herzoge von Schwaben) enthält. Auf dem Wappenschild ruht ein mit der Königskrone gezierter goldener Spangenhelm; Schildhalte...

    Der König von Württemberg verleiht drei Ritterorden: 1. den Orden der Württembergischen Krone, zur Belohnung ausgezeichneter, dem Staate geleisteter Dienste (gestiftet 23. September 1818), mit fünf Klassen 2. den Militärverdienstorden (6. November 1806 gestiftet und 23. September 1818 modifiziert), mit drei Klassen 3. den Friedrichsorden (1. Januar...

    Alle Württemberger haben gleiche staatsbürgerliche Rechte, welche nach dem Gesetz vom 31. Dezember 1861 von dem Religionsbekenntnis unabhängig sind. Jedem Einwohner ist Freiheit der Person, des Gewissens, des Eigentums und der Auswanderung zugesichert. Das Vereins- und Petitionsrecht sind garantiert. Die Landstände teilen sich in zwei Kammern. 1. D...

    Stuttgart – 249.286 Einwohner – 1905 12. Platz der größten Städte des Deutschen Reichs. Die erste königliche Residenz ist Stuttgart, die zweite Ludwigsburg.

    An der Spitze der Rechtspflege steht das Oberlandesgericht in Stuttgart als oberste Gerichtsstelle für das ganze Land, das in zwei Kammern, die Strafkammer, zugleich Kassationshof, und die Zivilkammer, untergliedert. Weiter sind acht Landgerichte (in Stuttgart, Heilbronn, Tübingen, Rottweil, Ellwangen, Hall, Ulm, Ravensburg) mit je einem Schwurgeri...

    Die Bevölkerung betrug nach der Volkszählung vom 1. Dezember 1910 = 2.437.574 Einwohner 1. 1.192.392 männlich 2. 1.245.182 weiblich

    Das Klima Württembergs ist gemäßigt, infolge der bedeutenden Erhebung im S. weniger warm als im N. Das mildeste Klima haben die Gegenden am mittleren und untern Neckar und am Bodensee. Die mittlere Jahrestemperatur bewegt sich zwischen 9,8° C in Cannstatt am Neckar und 5,9-7,5° auf der Münsinger Alb, in der Baar, auf dem Schwarzwald und im Allgäu. ...

    wichtigster Fluss: nördlich der Neckar mit Enz, Kocher und Jagst, südlich die Donau mit Iller als Grenzfluss.

    Die Bewohner sind größtenteils alemannisch-schwäbischen, in der kleineren Nordhälfte des Landes fränkischen Stammes.

  4. Der Wahlspruch lautet: „Furchtlos und treu“. Schildhalter sind ein gekrönter schwarzer Löwe und ein goldener Hirsch. Die unbefugte gewerbliche Verwendung des Landeswappens ist mit Strafe bedroht (St. G. B. § 360 Ziff. 7). Die Landesfarben sind schwarz und rot.

  5. Die Landesfarben im Königreich Württemberg, wie sie in Fahnen, Standarten u.ä. getragen wurden, sind schwarz und rot: Seit 1848 gibt es die Landesflagge mit schwarzem und roten Streifen. In die Staatsflagge wird später noch das "furchtlos und trew" aus dem Wappen eingefügt.

  6. 1815 - 1866: Württemberg (und Baden) im Deutschen Bund. 1815: Friedrich plant ein neues Wappen für das Königreich; das Wappen mit dem Wahlspruch "furchtlos und trew" wird dann allerdings erst 1817 verbindlich.