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  1. Frau Richter. Tel.: 0671 803-1308. Fax: 0671 803-1371. Zimmer: 35. Gerne können Sie sich auch per E-Mail an unsere Einbürgerungsstelle wenden. Dokumente zum Download. Zum Thema Einbürgerung. Antrag auf Einbürgerung (PDF-Datei, Stand: 05-2024) Merkblatt zur Einbürgerung (PDF-Datei, Stand: 05-2024)

  2. Leistungsbeschreibung. Ausländerinnen und Ausländer können unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben. Im Regelfall müssen folgende Anforderungen erfüllt sein: Niederlassungs- oder Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltsrecht als Unions- oder Schweizerbürgerinnen bzw. -bürger,

  3. Öffnungszeiten. Montag, Mittwoch 8:00 Uhr - 11:30 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:30 Uhr Dienstag und Freitag geschlossen! Kontakt. Fax: +49 671 803-1249. Telefon Festnetz: +49 671 803-0. E-Mail: einbuergerung@kreis-badkreuznach.de. Internet. https://www.kreis-badkreuznach.de/ Zuständigkeit für. Kreis Bad Kreuznach (Rheinland-Pfalz)

  4. Anträge sind mit allen erforderlichen Unterlagen im Bürgerbüro abzugeben! Die Gebühr für die Einbürgerung beträgt gemäß § 38 Staatsangehörigkeitsgesetz 255,00 Euro. Sie ermäßigt sich für ein minderjähriges Kind, das miteingebürgert wird und keine eigenen Einkünfte hat, auf 51,00 Euro.

  5. Zuständigkeit für. Kreis Bad Kreuznach (Rheinland-Pfalz) Änderung der Auflagen zur Beschäftigung bei Aufenthaltserlaubnis beantragen. Änderung oder Aufhebung der Wohnsitzregelung der Aufenthaltserlaubnis beantragen. Angaben zur Ausstellung einer Aufenthaltskarte für drittstaatsangehörige Familienangehörige von Deutschen einreichen.