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  1. Zum 8. Juni 2021 ist die neue „Allgemeine Richtlinie zur Förderung von Projekten und Einrichtungen auf dem Gebiet der Kultur, Kunst und kulturellen Bildung“ in Kraft getreten. Durch diese werden die einschlägigen Zuwendungsbestimmungen zukünftig vereinfacht und flexibilisiert.

  2. 15. Mai 2024 · § 3 Kulturelles Leben und Kulturförderung. § 4 Kulturelles Erbe. § 5 Provenienzforschung. § 6 Digitalisierung und Digitale Kultur. § 7 Kulturelle Bildung. § 8 Kooperationen, Kultur in ländlichen Räumen. § 9 Bürgerschaftliches Engagement. § 10 Zugang, Teilhabe und Diversität. § 11 Nachhaltigkeit. § 12 Kirchen und Religionsgemeinschaften.

  3. Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen fördert Kunst und Kultur mit Förderprogrammen, Stipendien und Preisen. Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über die verschiedenen Angebote.

  4. 28. Apr. 2021 · Gefördert werden Maßnahmen der in Teil 3 des Kulturfördergesetzes NRW genannten. Handlungsfelder: a) Förderung der kulturellen Infrastruktur (§ 6 des Kulturfördergesetzes NRW), b) Förderung der Künste (§ 7 des Kulturfördergesetzes NRW), c) Erhalt des kulturellen Erbes (§ 8 des Kulturfördergesetzes NRW),

  5. Das Kulturgesetzbuch ist eine organische Weiterentwicklung des Kulturfördergesetzes, unterscheidet sich aber in zentralen Aspekten substanziell davon. Hier ein paar wichtige Schwerpunkte: Verbindlichkeit bei den sozialen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen für Künstlerinnen und Künstler.

  6. Kunst- und Kulturschaffende sowie deren Institutionen haben in Nordrhein-Westfalen zahlreiche Möglichkeiten, von den Förderungen der Landesregierung zu profitieren. Hier finden Sie alle Förderprogramme, Stipendien und Preise der Landesregierung aus dem Kulturbereich sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Förderung.

  7. 21. Feb. 2020 · Vom 10. Januar 2020. Diese Richtlinie wird gemäß § 28 Absatz 2 des Kulturfördergesetzes NRW im Einvernehmen mit dem Finanzministerium und dem Ministerium für Inneres und Kommunales sowie gemäß § 44 Absatz 1 Satz 4 der Landeshaushaltsordnung mit dem Landesrechnungshof erlassen.