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  1. 10. Juli 2023 · Um Kurzarbeitergeld zu erhalten, müssen Betriebe seit Juli 2023 negative Arbeitszeitsalden aufbauen oder einen wirtschaftlichen oder unabwendbaren Arbeitsausfall nachweisen. Die Bundesagentur für Arbeit informiert über die neuen Regeln und Ausnahmen für den Bezug von Kurzarbeitergeld.

  2. Um Kurzarbeitergeld zu erhalten, müssen seit Juli 2023 mindestens ein Drittel der Beschäftigten von einem Arbeitsausfall von mehr als 10 Prozent betroffen sein. Außerdem müssen Betriebe negative Arbeitszeitsalden aufbauen, bevor das Geld gezahlt werden kann.

    • Erleich­Terter Zugang Zum Kurz­Ar­Bei­Ter­Geld: His­Torie
    • Wann Kann Kurz­Ar­Bei­Ter­Geld Bean­Tragt werden?
    • Vor­Aus­Set­Zung für Den Bezug Von Kurz­Ar­Bei­Ter­Geld
    • Erleich­Terter Zugang Zum Kurz­Ar­Bei­Ter­Geld
    • Anspruch auf Kurz­Ar­Bei­Ter­Geld für Leih­Ar­Beit­Neh­Mende
    • Erstat­Tung Der Sv-Bei­Träge durch Die Agentur für Arbeit
    • Höhe Des Kurz­Ar­Bei­Ter­Gelds
    • Kurz­Ar­Bei­Ter­Geld: Erhö­Hung während Der Coro­Na­Pan­Demie
    • Hin­Zu­Ver­Dienst während Kurz­Ar­Beit
    • Erwei­Terte Bezugs­Dauer Von Kurz­Ar­Bei­Ter­Geld
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    Bereits Ende 2020 sind das Gesetz zur Beschäf­ti­gungs­si­che­rung infolge der Covid-19-Pan­demie (Beschäf­ti­gungs­si­che­rungs­ge­setz) zusammen mit der"Ersten Ver­ord­nung zur Ände­rung der Kurz­ar­bei­ter­geld­ver­ord­nung" sowie der "Zweiten Ver­ord­nung über die Bezugs­dauer für das Kurz­ar­bei­ter­geld"in Kraft getreten. Mit der"Zweiten Ver­...

    Der Anspruch auf Kurz­ar­bei­ter­geld muss grund­sätz­lich auf einem unab­wend­baren Ereignis oder auf wirt­schaft­li­chen Gründen beruhen (§ 96 SGB III). Dies trifft etwa dann zu, wenn Lie­fe­rungen aus­bleiben und die Pro­duk­tion ein­ge­schränkt werden muss. Ein unab­wend­bares Ereignis liegt auch dann vor, wenn etwa durch staat­liche Schutz­maß...

    Unter­nehmen, die auf­grund der welt­weiten Krank­heits­fälle durch das Coro­na­virus Kurz­ar­beit anordnen mussten und es dadurch zu Ent­gelt­aus­fällen gekommen ist, konnten Kurz­ar­bei­ter­geld erhalten. Diese Leis­tung musste vom Arbeit­geber bean­tragt werden. Vor­aus­set­zung für den Bezug von Kurz­ar­bei­ter­geld ist, dass die übli­chen Arbe...

    Mit den erleich­terten Vor­aus­set­zungen wurde die Gewähr dafür geschaffen, dass durch die Corona­krise mög­lichst kein Unter­nehmen in Deutsch­land in die Insol­venz gerät und ein Arbeits­platz­ver­lust ver­mieden wird. Die Rege­lungen im Über­blick: 1. Absenken des Quorums der im Betrieb Beschäf­tigten, die vom Arbeits­aus­fall betroffen sein mü...

    In der Zeit vom 1. Oktober 2022 bis 30. Juni 2023 bestand die Mög­lich­keit, dass auch Leih­ar­beit­neh­me­rinnen und Leih­ar­beit­nehmer Anspruch auf Kurz­ar­bei­ter­geld haben. Ab dem 1. Juli 2023 besteht für diese Per­so­nen­gruppe kein Anspruch mehr auf Kurz­ar­bei­ter­geld.

    Die voll­stän­dige Erstat­tung der Sozi­al­ver­si­che­rungs­bei­träge während der Kurz­ar­beit endete am 31. Dezember 2021. Durch die "Kurzarbeitergeld­verlängerungs­verordnung" war in der Zeit vom 1. Januar 2022 bis 31. März 2022 die Erstat­tung der Sozi­al­ver­si­che­rungs­bei­träge durch die Bun­des­agentur für Arbeit nur noch in Höhe von 50 Pro...

    Das Kurz­ar­bei­ter­geld richtet sich nach dem pau­scha­lierten Net­to­ent­gelt­aus­fall im jewei­ligen Anspruchs­monat. Es beträgt 60 Prozent bezie­hungs­weise 67 Prozent der soge­nannten Net­to­ent­gelt­dif­fe­renz. Den höheren Leis­tungs­satz von 67 Prozent erhalten Arbeit­neh­mende, 1. die min­des­tens ein Kind (i. S. d. § 32 Abs. 1, 3 bis 5 ES...

    Um vor allem die Ein­kom­mens­ver­luste von Gering­ver­die­nern aus­zu­glei­chen, wurde bereits im Mai 2020 die Erhö­hung des Kurz­ar­bei­ter­gelds beschlossen. Die Erhö­hung des Kurz­ar­bei­ter­gelds erfolgte gestaf­felt. Von der Erhö­hung pro­fi­tierten Arbeit­neh­mende, deren Arbeits­zeit auf­grund von Kurz­ar­beit um min­des­tens 50 Prozent red...

    Hat die oder der Beschäf­tigte schon vor Beginn der Kurz­ar­beit eine Neben­tä­tig­keit durch­ge­führt, hat das keine Aus­wir­kungen. Der Neben­ver­dienst wird nicht auf das Kurz­ar­bei­ter­geld ange­rechnet. Nehmen Beschäf­tigte während des Bezugs von Kurz­ar­bei­ter­geld eine Neben­tä­tig­keit auf, liegt eine Erhö­hung des tat­säch­li­chen erziel...

    Die Bezugs­dauer von Kurz­ar­bei­ter­geld wurde mit der "zweiten Kurz­ar­bei­ter­geld­be­zugs­dau­er­ver­ord­nung" von regulär zwölf auf bis zu 24 Monate erwei­tert. Mit der "Kurzarbeitergeld­verlängerungs­verordnung" wurde die maxi­male Bezugs­dauer des Kurz­ar­bei­ter­gelds von bis zu 24 Monaten für die­je­nigen, deren Anspruch auf Kurz­ar­bei­te...

    Die Zugangserleichterungen zum Kurzarbeitergeld, die wegen der Corona-Pandemie mehrfach verlängert wurden, enden am 30. Juni 2023. Ab diesem Zeitpunkt gelten wieder die regulären Voraussetzungen für den Anspruch auf Kurzarbeitergeld.

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  3. Dieses FAQ-Papier beantwortet rechtliche und praktische Fragen zu Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld (Kug) im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie und der Ukraine-Krise. Es gilt bis zum 30. Juni 2023 und enthält Links zu weiteren Quellen.

  4. 10. Juli 2023 · Um Kurzarbeitergeld zu erhalten, müssen Betriebe seit Juli 2023 mindestens ein Drittel der Beschäftigten von einem Arbeitsausfall von mehr als 10 Prozent betroffen sein. Außerdem müssen negative Arbeitszeitsalden aufgebaut werden, außer bei vorherigem Arbeitsausfall oder unabwendbaren Ereignissen.

  5. Ja. Aufgrund der Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf Arbeitsmarkt und Wirtschaft wurden verschiedene Sonderregelungen beim Kurzarbeitergeld geschaffen. Die Voraussetzungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld wurden erleichtert und der Leistungsumfang ausgeweitet.

  6. Die Bundesregierung hat die Sonderregelungen zum Kurzarbeitergeld zum 30. Juni 2023 ausgelaufen lassen. Seitdem gelten wieder die Voraussetzungen, die vor der Pandemie galten. Die Bundesregierung bietet aber weiterhin Unterstützung für Betriebe, die Kurzarbeit nehmen müssen.