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  1. 20. Jan. 2022 · Die Kurzarbeit kann nach neuer Rechtslage für die Dauer von bis zu 24 Monaten eingeführt werden. Sie endet spätestens am 31.12.2022. Höhe des Kurzarbeitergelds für Beschäftigte im öffentlichen Dienst. Das Kurzarbeitergeld richtet sich nach dem pauschalierten Nettoentgeltausfall im jeweiligen Anspruchsmonat.

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  2. Der Tarifvertrag zur Kurzarbeit im kommunalen öffentlichen Dienst (TV COVID) wurde von den Tarifvertragsparteien bis 31.12.2022 verlängert. Außerdem wurde die mögliche Dauer der Kurzarbeit von 21 Monaten auf 24 Monate erweitert.

  3. 19. Juli 2023. Antworten auf die häufigsten Fragen zu Kurzarbeit und Qualifizierung. Allgemeine Fragen zu Kurzarbeit und Kurzarbeitergeld. Voraussetzungen für Kurzarbeitergeld. Anzeige, Antragstellung und Nachweispflichten. Berechnung, Höhe und Dauer des Kurzarbeitergeldes. Nebenverdienste.

  4. Das Kurzarbeitergeld, geregelt in den §§ 95 bis 111 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch - Arbeitsförderung (SGB III), gleicht als Leistung der Arbeitslosenversi-cherung einen Lohnausfall aufgrund des vorübergehenden Arbeitsausfalls aus.

  5. Das Kurz­ar­bei­ter­geld wird nach § 104 SGB III für die Dauer von längs­tens zwölf Monaten geleistet. Das Bun­des­mi­nis­te­rium für Arbeit und Soziales kann bei Vor­liegen außer­ge­wöhn­li­cher Umstände die Bezugs­dauer durch Rechts­ver­ord­nung ver­län­gern.

  6. 16. Apr. 2020 · Die Beschäftigten erhalten während der Kurzarbeit, unter Berücksichtigung des Kurzarbeitergeldes, 95 Prozent (bis EG 10 einschließlich) bzw. 90 Prozent (ab EG 11) ihres bisherigen Nettoentgelts. Während der Kurzarbeit und für drei Monate danach sind betriebsbedingte Beendigungskündigungen ausgeschlossen. Weitere Details regeln ...

  7. 6. Jan. 2022 · Demnach kann die Kurzarbeit für die Dauer von bis zu 24 Monaten eingeführt werden und muss spätestens am 31. Dezember 2022 enden. Die Beschäftigten erhalten während der Kurzarbeit bis zu 95 Prozent ihres bisherigen Nettoentgelts. Während der Kurzarbeit und für drei Monate danach sind betriebsbedingte Beendigungskündigungen ...