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  1. Das Landratsamt, Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung, die Fürsorgestelle für Kriegsopfer oder Interationsamt helfen Ihnen bei der Antragstellung. Treten nach Antragstellung besondere Umstände ein (z.B. Kündigung, Umzug), sollten Sie diese dem Landratsamt unverzüglich mitteilen.

  2. Das Landratsamt, die Stadt- oder Gemeindeverwaltung, die Fürsorgestelle für Kriegsopfer oder das Integrationsamt helfen Ihnen bei der Antragstellung. Treten nach Antragstellung besondere Umstände ein (z.B. Kündigung), sollten Sie diese dem Landratsamt unverzüglich mitteilen.

  3. Landratsamt Rems-Murr-Kreis – Schwerbehindertenrecht. Adresse: Erbstetter Straße 58, 71522 Backnang. E-Mail: schwerbehindertenrecht@rems-murr-kreis.de. Webseite: rems-murr-kreis.de/jugend-gesundheit-und-soziales/behinderung/schwerbehindertenausweis. Telefon: 07191 895-0. Telefax: 07191 895-884000.

  4. www.rems-murr-kreis.de › landratsamt-und-politik › buergerBacknang: Rems-Murr-Kreis

    In Backnang befindet sich die größte Außenstelle des Landratsamtes Rems-Murr-Kreis mit folgenden Dienststellen: Außenstelle Backnang AIDS-Beratung ; Mittwoch (Gesundheitsamt)

  5. Wenn Ihr Schwerbehindertenausweis befristet ist und Sie ihn weiterhin benutzen möchten, können Sie ihn verlängern lassen. Befristete Ausweise gelten für höchstens fünf Jahre. Die Geltungsdauer berechnet sich vom Monat der Ausstellung an. Auch eine Verlängerung des Ausweises ist für höchstens fünf Jahre möglich.

  6. Leistungen. Auf dieser Seite erhalten Sie Informationen zu Dienstleistungen beziehungsweise Verfahren der Stadtverwaltung Backnang oder anderer zuständiger Stellen. Jeweils alle wesentlichen Informationen zu Voraussetzungen, zuständiger Stelle, Ablauf, erforderlichen Unterlagen, Fristen, Kosten/Leistung und Rechtsgrundlage sind hier ...

  7. Denn nur wer als schwerbehindert gilt, hat auch Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis. Ein Antrag auf Feststellung einer Schwerbehinderung und auf Erteilung eines Schwerbehindertenausweises kann nur beim Versorgungsamt des Landratsamts am Hauptwohnsitz des Antragstellers eingereicht werden.