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  1. Reichspräsident Hindenburg bei den Befreiungsfeiern 1930 nach Ende der Rheinlandbesetzung in Koblenz. Die Weimarer Republik hatte die Folgen des Ersten Weltkriegs zu bewältigen. Ihr Ansehen litt in weiten Teilen der Bevölkerung. Auch wenn es Kritik an den Reichspräsidenten als Person und Amtsinhaber gab: Das Amt des ...

  2. www.weimarer-republik.net › themenportal › personen-who-is-whoReichspräsident / Weimarer Republik

    In der Novemberrevolution wurde er Vorsitzender des Rates der Volksbeauftragten und 1919 erster Reichspräsident der Weimarer Republik. Er führte die Demokratie durch ihre schweren Anfangsjahre und erlebte dabei heftige Angriffe von rechts und links. Sein früher Tod 1925 raubte der Republik ihre wichtigste Symbolfigur.

  3. November 1918 bis 11. Februar 1919. Weimarer Republik [Bearbeiten | Quelltext bearbeiten] Reichspräsident [Bearbeiten | Quelltext bearbeiten] Deutsches Reich 1933 bis 1945 [Bearbeiten | Quelltext bearbeiten] Mit der Kapitulation der Wehrmacht am 8. Mai 1945 verlor das Amt des Staatsoberhauptes die Befehlsgewalt über die Streitkräfte. Seit dem 23.

  4. Dezember 1932 eine offene Politik zur Überwindung der Weimarer Republik. Reichspräsident Paul von Hindenburg, seit 1925 im Amt, ernannte im Rahmen eines weiteren Präsidialkabinetts Adolf Hitler am 30. Januar 1933 zum Reichskanzler einer Regierung aus NSDAP und DNVP. Mit dieser Entscheidung versetzte er der schwer erschütterten ...

  5. Reichspräsident (Zeitgeschichte), das Staatsoberhaupt des Deutschen Reichs in der Weimarer Republik von 1919 bis 1934. Der direkt vom Volk für eine Amtsdauer von sieben Jahren gewählte Reichspräsident stand gemäß der Weimarer Reichsverfassung neben dem Reichstag und in Konkurrenz zu diesem.

  6. Am 11. Februar wählte die Nationalversammlung Friedrich Ebert zum Reichspräsidenten, der am 13. Februar das Kabinett Scheidemann ernannte. Die Weimarer Reichsverfassung trat am 14. August 1919 in Kraft. Sie konstituierte das Deutsche Reich als föderative Republik.

  7. Der Reichspräsident wurde in der Weimarer Republik für eine siebenjährige Amtszeit vom Volk direkt gewählt. Er war mit umfangreichen Machtbefugnissen ausgestattet (insbesondere außerordentliche Vollmachten nach Art. 48 der Verfassung) und bildete ein unmittelbares Gegengewicht zum Reichstag. Zwischen 1919 und 1933 fanden drei ...