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  1. Informationen zum Losverfahren finden Sie unter folgendem Link: http://www.uni-giessen.de/cms/studium/bewerbung/zulassungsverfahren/losverfahren.

  2. Für die Zulassung zum Tiermedizin-Studium sind die Zuständigkeiten wie folgt: 1) Für Deutsche, Staatenlose, Bildungsinländer und ausländische EU- bzw. EWR-BürgerInnen. 2) Da nur zum Wintersemester zugelassen wird, ist der Bewerbungsschluß für "Neu-AbiturientInnen" der 15. Juli, derjenige für "Alt-AbiturientInnen" der 31. Mai eines Jahres.

  3. Die Anmeldung am Losverfahren erfolgt direkt bei der Hochschule, die noch Plätze hat. Da sich viele bewerben und nur wenige Plätze zur Verfügung stehen, sind die Chancen leider gering. Aber einige können so doch noch einen Platz ergattern.

  4. Neben dem regulären Hochschulzugang gibt es besondere Zulassungsformen wie den Studienplatztausch oder das Losverfahren.

  5. ab dem Bewerbungsjahr 2022-23 gibt es eine generelle Änderung im Zulassungsverfahren für den Studiengang Veterinärmedizin. In der Zusätzlichen Eignungsquote fällt der Anteil Wartesemester weg.

  6. 20. Feb. 2023 · Losverfahren. Folgende Hochschulen bieten erfahrungsgemäß das Losverfahren für ein Studium der Tiermedizin an:

  7. Seit dem Zulassungsverfahren zum Wintersemester 2020/2021 hat sich das Auswahlverfahren für den Studiengang Tiermedizin geändert. Unter anderem wurde als Kriterium der Test für Medizinische Studiengänge (TMS) eingeführt. Dieser Test muss vor der Bewerbung zum Studiengang durchgeführt. Das erzielte Testergebnis hat dauerhaft Gültigkeit.