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  1. 28. Feb. 2013 · Eine Strafanzeige gegen einen Richter und einen Gutachter wurde jetzt verworfen. Mollaths Anwalt will das nicht akzeptieren. Die Unterbringung von Gustl Mollath in der Psychiatrie hat keine strafrechtlichen Folgen für einen Amtsrichter und einen Gutachter.

  2. 6. Aug. 2013 · Die Entlassung des Herrn Mollath. rechtsindex.de (Kurzinformation) Fall Mollath: Mollath unverzüglich aus der Unterbringung zu entlassen. lto.de (Kurzinformation) Gustl Mollath kommt frei - Wiederaufnahme und Entlassung angeordnet. wolterskluwer-online.de (Kurzinformation) Sache Mollath - Wiederaufnahme des Verfahrens angeordnet

  3. 9. Dez. 2015 · Mit seiner heute bekannt gemachten Entscheidung hat der 1. Senat des BGH die von Gustl Mollath gegen das Urteil des LG Regensburg vom 14. August 2014 eingelegte Revision verworfen, Pressemitteilung. Die Entscheidung wurde sogleich mit Begründung im Wortlaut veröffentlicht.

  4. taz.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 01.03.2018) Gustl Mollath klagt auf Schadenersatz: Er will 2,1 Millionen Euro. schwaebische.de (Pressebericht zum Verfahren - vor Ergehen der Entscheidung, 02.03.2018) Gustl Mollath rechnet mit dem Staat ab.

  5. Wie lautete das erste Urteil? Im Jahr 2006 stand Gustl Mollath erstmals vor Gericht. Der Vorwurf: Er habe seine damalige Frau misshandelt und mehrere Autoreifen zerstochen. Das Landgericht...

  6. 20. Nov. 2014 · Gegen diese Institutionen hat Gustl Mollath im Verlauf eines knappen Jahres die Wiederaufnahme seines Strafverfahrens, und zwar in einmaliger Weise auf Antrag der Staatsanwaltschaft (!), die Freilassung aus der Unterbringung, eine erfolgreiche Verfassungsbeschwerde und nunmehr auch ein neues Urteil erreicht.

  7. 25. Juni 2013 · Der Fall Mollath: Untätigkeitsbeschwerde im Wiederaufnahmeverfahren. Für die von der Rechtsprechung zur Füllung einer gesetzlichen Lücke entwickelte Untätigkeitsbeschwerde ist seit der gesetzlichen Regelung der rechtlichen Folgen einer überlangen Verfahrensdauer (§§ 198 ff. des Gerichtsverfassungsgesetzes) kein Raum mehr.