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  1. Erfahren Sie, wie Sie sich als Wohnungsneuer oder -neuer in Offenbach bei der Meldebehörde anmelden können. Nutzen Sie die Möglichkeit, sich online vorab anzumelden, wenn Sie aus Deutschland gezogen sind.

  2. Überblick. Wenn Sie eine Wohnung beziehen, unabhängig davon, ob Sie von einem anderen Wohnort zu- oder aber innerhalb dem bisherigen Wohnort umziehen, haben Sie sich bei der Meldebehörde anzumelden. Personen unter 16 Jahren sind von denjenigen anzumelden, in deren Wohnung Sie einziehen.