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  1. Die Recht sprechende Gewalt ist in der Bundesrepublik Deutschland in fünf selbstständige Gerichtszweige gegliedert, die mit den Begriffen "ordentliche" und "besondere Gerichtsbarkeit" unterschieden werden.

  2. Die ordentliche Gerichtsbarkeit (auch: Justizgerichtsbarkeit) besteht in Deutschland gemäß § 13 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) aus allen Gerichten, vor die Zivilsachen, also bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, Familiensachen, Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie Strafsachen gehören, soweit für sie nicht ...

  3. Die ordentliche Gerichtsbarkeit umfasst die Zivil- und Strafgerichtsbarkeit sowie die freiwillige Gerichtsbarkeit. Sie ist in Deutschland vierstufig gegliedert und basiert auf verschiedenen Rechtsnormen. Erfahren Sie mehr über die Funktionen, Aufgaben und Beispiele der ordentlichen Gerichtsbarkeit.

    • Bundeszentrale Für Politische Bildung
  4. Zur ordentlichen Gerichtsbarkeit gehören die Ziviljustiz, die Strafjustiz und die freiwillige Gerichtsbarkeit. In den Bereich der Ziviljustiz gehören bspw. zivilrechtliche Streitigkeiten, also rechtliche Auseinandersetzungen zwischen zwei oder mehr Privatpersonen.

  5. Senate und Zivilkammern können Sachen ohne besondere Schwierigkeiten und ohne grundsätzliche Bedeutung dem Einzelrichter übertragen, wenn die angefochtene Entscheidung von einem Einzelrichter erlassen wurde und nicht bereits im Haupttermin zur Hauptsache verhandelt worden ist, §§ 526 ZPO, 68 Absatz 4 FamFG.

  6. Die ordentliche Gerichtsbarkeit ist einer der Zweige der staatlichen Gerichte in Deutschland. Sie umfasst die Zivil-, Straf- und Verwaltungsgerichtsbarkeit. Erfahren Sie mehr über die Aufgaben, Organisation und Geschichte der ordentlichen Gerichtsbarkeit.

  7. Zur sogenannten ordentlichen Gerichtsbarkeit zählen sowohl die Straf- als auch die Zivilgerichtsbarkeit. Ein Strafgericht entscheidet über Strafsachen und Ordnungswidrigkeiten; führt also zum Beispiel einen Prozess über ein Tötungsdelikt.