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  1. Der Polizeibeauftragte wird vom Deutschen Bundestag als sein Hilfsorgan für fünf Jahre in das Amt gewählt. Er ist in der Ausübung seines Amtes unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen.

  2. Uli Grötsch, geboren am 14. Juli 1975, ist seit Freitag, 15. März 2024, der erste Polizeibeauftragte des Deutschen Bundestages. Von 2013 bis 2024 war er Mitglied des Deutschen Bundestages und für die SPD-Bundestagsfraktion im Innenausschuss zuständig für Polizeithemen.

  3. Der Polizeibeauftragte des Bundes beim Deutschen Bundestag ist seit 2024 ein Hilfsorgan des Bundestages bei der Ausübung der parlamentarischen Kontrolle, der strukturelle Mängel und Fehlverhalten bei den Polizeibehörden des Bundes untersuchen soll. Am 15. März 2024 wurde Uli Grötsch zum ersten Polizeibeauftragten ernannt.

  4. Vor 5 Tagen · März vom Bundestag zum ersten Polizeibeauftragten des Bundes gewählt worden und seit seinem Amtsantritt bis zur Berichtsabgabe etwas mehr als 100 Tage im Amt. In dem Bericht informiert er unter anderem über seine Aufgaben und Arbeit sowie über erhaltene Eingaben, Beschwerden und Anregungen.

  5. 14. März 2024 · Der Bundespolizeibeauftragte ist ein zentrales innenpolitisches Projekt der Ampel, das die Bürger*innenrechte stärkt und das Vertrauen in die Polizei fördert. Er kann eigene Ermittlungen zu Einzelfällen oder strukturellen Problemen der Bundespolizei, des Bundeskriminalamtes oder der Polizei beim Deutschen Bundestag führen.

  6. 14. März 2024 · Der SPD-Abgeordnete Uli Grötsch wird erster Polizeibeauftragter des Bundes. Der Bundestag wählte den ehemaligen Polizisten mit den Stimmen der Ampelkoalition in das neu geschaffene Amt....

  7. 14. März 2024 · Der Bundestag hat am Donnerstag Uli Grötsch (SPD) zum ersten Polizeibeauftragten des Bundes gewählt. Was soll er leisten? Und wie unabhängig sind er und seine Kollegen in NRW und anderswo ...