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  1. 28. Mai 2021 · Eine rückwirkende Exmatrikulation kann in einigen Fällen möglich sein, beispielsweise, wenn der Student im laufenden Semester keine Studien- oder Prüfungsleistungen erbracht hat. Unterscheiden lassen sich drei Formen von Exmatrikulation:

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  2. Nur wenn besondere Gründe vorliegen, können Sie sich im laufenden Semester mit sofortiger Wirkung exmatrikulieren (z.B. bei Hochschulwechsel). Diese triftigen Gründe müssen Sie mit Nachweisen belegen. Eine rückwirkende Exmatrikulation ist unzulässig. Bitte beachten Sie, dass Sie mit der Exmatrikulation Ihren Studierendenstatus verlieren.

  3. Unabhängig davon, ob noch eine Erstattung möglich ist, darf bei rückwirkender Exmatrikulation das Semesterticket nicht weiter genutzt werden. Nach erfolgter Exmatrikulation können Sie sich im SelfService unter Bescheinigungen die Exmatrikulations- und Studienzeitnachweise herunterladen.

  4. Ihre Mitgliedschaft als Studierende*r der TU Berlin endet mit der Exmatrikulation. Sie können sich entweder selbst exmatrikulieren („Exmatrikulation auf Antrag“) oder Sie werden unter bestimmten Voraussetzungen von der TU Berlin exmatrikuliert mit einer „Exmatrikulation von Amts wegen“.

  5. Bitte berücksichtigen Sie, dass die Exmatrikulation frühestens mit dem Eingang Ihres Antrags an der Universität Leipzig oder mit Wirkung für die Zukunft erfolgen kann. Rückwirkende Exmatrikulationen sind ausgeschlossen.

  6. Rückwirkende Exmatrikulationen werden nicht durchgeführt, es sei denn, der Studierende hat sich zum neuen Semester nicht ordnungsgemäß zurückgemeldet. In diesem Fall wird die Exmatrikulation rückwirkend zum Ende des Semesters ausgeführt, in dem sich der Studierende letztmalig ordnungsgemäß zurückgemeldet hatte.

  7. Fristen: Eine Exmatrikulation aufgrund eigenen Antrags ist zu jedem Datum innerhalb eines laufenden Semesters möglich. Einen Monat nach Semesterbeginn können Sie sich noch für das Vorsemester exmatrikulieren, d.h. bis zum 31. Oktober (zum 30. September)