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  1. Das Regierungspräsidium Karlsruhe als Mittelbehörde zwischen den elf Landesministerien und der unteren Verwaltungsebene mit Landrats- und Bürgermeisterämtern bietet im Rahmen seiner Zuständigkeit seinen Bürgerinnen und Bürgern, den Landkreisen, Städten und Gemeinden, Wirtschaftsunternehmen und sonstigen Institutionen hohe Kompetenz und ...

    • Organigramm

      Das Regierungspräsidium Karlsruhe ist neben der Hausspitze...

    • Karlsruhe

      Regierungspräsidium Karlsruhe 76247 Karlsruhe. 0721 926-0...

    • Abteilungen

      Das Regierungspräsidium Karlsruhe ist neben der Hausspitze...

  2. Die Zuständigkeit umfasst den Landkreis Calw, den Enzkreis, die Landkreise Freudenstadt und Karlsruhe, den Neckar-Odenwald-Kreis, den Landkreis Rastatt, den Rhein-Neckar-Kreis sowie die Stadtkreise Baden-Baden, Heidelberg, Karlsruhe, Mannheim und Pforzheim. Somit ist das Regierungspräsidium für rund 2,8 Millionen Einwohner (31.

  3. Als Vollzugsbehörde ist das RP z.B. für aufenthaltsbeendende Maßnahmen gegenüber Ausländern und abgelehnten Asylbewerbern zuständig. Das RP übt die Kommunalaufsicht (Rechtsaufsicht über die Kommunen im Regierungsbezirk), die Fach- und Rechtsaufsicht über die unteren Verwaltungsbehörden sowie die Fach- und Rechtsaufsicht über Schulen aus.

  4. Das Regierungspräsidium Karlsruhe (RP K) ist die oberste Verwaltungsbehörde für den Regierungsbezirk. Hier leben rund 2,7 Millionen Menschen auf einer Fläche von 6.919 Quadratkilometern.

  5. Baden-Württemberg gliedert sich in die vier Regierungsbezirke Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg und Tübingen. Die Regierungsbezirke stehen als Mittelbehörden zwischen den Landesministerien und der unteren Verwaltungsebene mit Landrats- und Bürgermeisterämtern. Vier Regierungsbezirke. Aufgaben der Regierungspräsidien.

  6. Das Regierungspräsidium Karlsruhe ist in folgende acht Abteilungen aufgeteilt: Abteilung 1: Steuerung und Verwaltung; Auch zuständig für: Stiftungen im Regierungsbezirk Karlsruhe, Beglaubigung von Urkunden zur Verwendung im Ausland, Gemeinsame Erklärung von Wirtschaft und Verwaltung zur Beschleunigung (sic ! ) von Genehmigungsverfahren