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  1. Ab dem Jahrgang 1964 liegt das Renteneintrittsalter bei 67 Jahren. Damit es für die künftigen Ruheständler einfacher ist, ihr Renteneintrittsalter zu ermitteln, sind entsprechende Tabellen entworfen worden. Im Laufe des Artikel beantworten wir auch die Frage nach der Rente nach 45 Jahren.

  2. Tabelle Renten­eintritts­alter für Regel­alters­rente. Renteneintrittsalter nach Geburtsjahr, Quelle: SGB VI. Die obige Tabelle zeigt, ab wann die Regelaltersrente in Deutsch­land in Anspruch genommen werden kann. Wer 1964 oder später geboren ist, erhält die volle Rente ohne Abschläge im Alter von 67 Jahren.

  3. Zur Ermittlung des frühestmöglichen und den regulären Rentenbeginn aller Renten wegen Alters ist die Angabe Ihres Geburtsdatums erforderlich. Durch die Eingabe zusätzlicher Kriterien zeigt das Berechnungsergebnis in tabellarischer Form die für Sie in Frage kommenden Renten wegen Alters auf. Alle Rentenarten, die durch die angegebenen ...

  4. Angefangen mit dem Geburtsjahrgang 1947 wird die Altersgrenze bis 2023 um jährlich einen Monat angehoben. Sind Sie beispielsweise Jahrgang 1956, können Sie mit einem Alter von 65 Jahren und zehn Monaten in Rente gehen. Ab 2024 wird die Altersgrenze beginnend mit dem Geburtsjahrgang 1959 in 2-Monats-Schritten angehoben.

  5. Die folgende Renteneintrittsalter-Tabelle für Deutschland zeigt die Anhebung des Renteneintritts der verschiedenen Jahrgänge. Wer 1965, 1966, 1967 oder später geboren wurde, erreicht das gesetzliche Renteneintrittsalter mit 67 Jahren. Vor dem Errei­chen des Renten­ein­tritts­al­ters in Rente gehen.

  6. Rentenbeginn-Rechner. Das Wichtigste in Kürze. Die Regelaltersrente beginnt mit 67 Jahren. Unser obiger Rechner ermittelt das genau Datum für Ihren Renteneintritt. Auch den Termin für die "frühestmögliche Rente ohne Abschlag" nennen wir im Rechner. Ist die Rente ab 63 für Sie interessant?

  7. Das Renteneintrittsalter für die Regelaltersrente ohne Abschläge zeigt die nachfolgende Tabelle. Für diese Rente beträgt die minimale Versicherungszeit fünf Jahre. Sie müssen also das jeweilige Alter aus der Tabelle erreicht und fünf Jahre der gesetzlichen Rentenversicherung angehört haben, um in Regelaltersrente gehen zu können.

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