Yahoo Suche Web Suche

Suchergebnisse

  1. Suchergebnisse:
  1. Das Jugendamt ist gesetzlich verpflichtet, Vereinbarungen zum Schutzauftrag mit allen in der Jugendhilfe tätigen Stuttgarter freien Trägern und Vereinen abzuschließen. Relevante Informationen für freie Träger in Stuttgart gibt es hier.

  2. Als Grundlage der Verständigung zwischen Jugendamt und Träger dient die Anlage 1 „Begrifflichkeiten, Anmerkungen und Erläuterungen zum Schutzauftrag der Jugendhilfe“, die Teil dieser Vereinbarung ist. § 3 Verfahrensregelung.

  3. Die Fachleute des Jugendamts informieren, beraten und unterstützen Familien, Alleinerziehende, Kinder, Jugendliche und Alleinstehende in vielen Fragen des Alltags und vermitteln notwendige Hilfen. Bei sozialen und wirtschaftlichen Notlagen, in Fällen von Kinderschutz, bei Erziehungsschwierigkeiten, beim Bedarf einer Kindertagesbetreuung, bei ...

    • 09:00-12:00
  4. Der Träger der freien Jugendhilfe benennt dem Jugendamt auf einem gesonderten An-hang schriftlich (Anlage 2) die Tätigkeiten, fr welche aufgrund von Art, Intensität und Dauer des Kontaktes zu Kindern und Jugendlichen ein erweitertes Fhrungszeugnis von ehren- und nebenamtlich Tätigen vorzulegen ist. Dies stellt jedoch keinen abschließenden

  5. Kinder und Jugendliche, die keine Ansprechperson haben, bekommen Hilfe bei den verschiedenen Beratungsstellen in Stuttgart. Auch in Notfällen, bei Strafverfahren oder beim Täter-Opfer-Ausgleich gibt es Beistand.