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  1. Leben Schwerin von Krosigk im hellgrauen Anzug hinter Göring, Aufnahme des Kabinetts Hitler am 30. Januar 1933, dem Tag von Hitlers Machtergreifung. Lutz von Krosigk war das siebte Kind von Erich von Krosigk (1829–1917) aus dem Adelsgeschlecht Krosigk und das zweite Kind von dessen zweiter Ehefrau Luise Gräfin von Schwerin (1853–1920).

  2. Dieses sogenannte Ausbürgerungsgesetz, das von Reichsfinanzminister Schwerin von Krosigk mitunterzeichnet worden war, sah vor, dass das Vermögen ausgebürgerter Emigranten beschlagnahmt und vom Reichsinnenminister als zugunsten des Reichs verfallen erklärt werden konnte, was eine Beteiligung der Reichsfinanzverwaltung implizierte. Die ...

  3. Das Gesetz über den Widerruf von Einbürgerungen und die Aberkennung der deutschen Staatsangehörigkeit trägt unter anderem die Unterschrift von Reichsfinanzminister Lutz Graf Schwerin von Krosigk. Es sieht vor, dass das Vermögen der ausgebürgerten Emigranten beschlagnahmt wird und zugunsten des Reichs eingezogen werden kann.

  4. 3. Juni 2013 · Obwohl Johann Ludwig Graf Schwerin von Krosigk (l. neben Goebbels) dem Dritten Reich von Anfang bis Ende als Minister diente, gehört er zu seinen unscheinbaren Spitzenfunktionären. Quelle ...

    • Geschichte
    • Leitender Redakteur Geschichte
  5. 2. Nov. 2011 · Das Steueraufkommen stieg von 1933 bis 1944 von 6,9 auf 38 Milliarden Reichsmark, die Kontributionen beliefen sich auf 23,6 Milliarden. Hingegen betrugen die Schulden aus der Kreditfinanzierung ...

    • Christian Semler
  6. 22. August: Johann Ludwig (Lutz) von Krosigk wird als Sohn einer anhaltinischen Adelsfamilie in Rathmannsdorf (Sachsen) geboren. Seine Mutter ist eine geborene Gräfin Schwerin. Krosigk besucht die Klosterschule in Roßleben (Thüringen). Studium der Rechts- und Staatswissenschaften in Halle, Lausanne und Oxford.

  7. Weder war es eine "Auf­sichts­be­hör­de oh­­ne politischen Rück­­halt", noch fungierte Lutz Graf Schwerin von Krosigk, der dem Haus von 1932 bis 1945 vorstand, lediglich als "Haupt­­buch­halter der Nation". Eine solche In­terpretation liegt auf der Linie der Entla­stungs­­stra­te­gi­e leitender Beamter des Reichsfinanz­mi­ni­ste­riums nach 1945.