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  1. Die Selbstverwaltungsorgane des Kreises. Nach dem Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) sind der Kreistag, der Kreisausschuss und der Landrat Organe des Landkreises.

  2. Der Kreisausschuss des Landkreises Neunkirchen setzt sich aus 11 Kreistagsmitgliedern zusammen. Den Vorsitz führt - genau wie im Kreistag - der Landrat. Er hat auch hier kein Stimmrecht. Der Kreisausschuss entscheidet eigenständig über solche Selbstverwaltungsangelegenheiten, die nicht in den ausschließlichen Zuständigkeitsbereich des ...

  3. Landkreis Neunkirchen - Selbstverwaltungsorgane Die Selbstverwaltungsorgane des Kreises Nach dem Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) sind der Kreistag, der Kreisausschuss und der Landrat Organe des Landkreises.

  4. Die deutsche Staatsangehörigkeit kann von Ausländern u.a. durch Einbürgerung erworben werden. Der Antrag auf Einbürgerung kann bei der Kreisverwaltung direkt gestellt werden.

  5. Hier finden Sie Adressen, Zuständigkeiten und Routenplaner der Ämter und Dienstgebäude im Landkreis.

  6. Beigeordneter Thomas Hans. Vertreter: Oberbürgermeister Jörg Aumann. Leitung der Verwaltung der Kreisstadt Neunkirchen Saar, Deutschland.

  7. Eltern und Erziehungsberechtigte erhalten beim Fachdienst Kindertagespflege Beratung zu pädagogischen und allgemeinen Themen der Kindertagespflege, Unterstützung bei der Suche und Vermittlung einer geeigneten Kindertages-pflegeperson und Informationen zu Voraussetzungen und Antragstellung einer finanziellen Förderung. Leitfaden Eltern.