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  1. Zum 1. Juli 2023 wurde das gesamte Stiftungszivilrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch vereinheitlicht sein. Im schleswig-holsteinischen Stiftungsgesetz mussten daher viele Bestimmungen und Regelungen aufgehoben werden. Dazu wurde das Stiftungsgesetz nicht novelliert, sondern insgesamt neu erlassen.

  2. Vom 30. Mai 2023* Zum 21.03.2024 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe. Fußnoten. *) Verkündet als Artikel 1 des Gesetzes über rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen Rechts (Stiftungsgesetz - StiftG) sowie zur Änderung weiterer Rechtsvorschriften vom 30. Mai 2023 (GVOBl. S. 279) Nichtamtliches Inhaltsverzeichnis. Titel. Gültig ab.

  3. Gesetz über rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen Rechts (Stiftungsgesetz - StiftG) GS Schl.-H. II, Gl.Nr. 401-5. Vom 30. Mai 2023 (GVOBl. Schl.-H. S. 279)

  4. Durch das Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts und zur Änderung des Infekti-onsschutzgesetzes vom 16. Juli 2021 (BGBl. I. S. 2947) wird das Recht der rechtsfähigen bürgerlich-rechtlichen Stiftungen im Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 80 – 88 BGB) mit Wir-kung vom 1. Juli 2023 bundeseinheitlich geregelt.

  5. In Schleswig-Holstein gibt es seit 2023 vier neue Stiftungen. Insgesamt sind es nun 796 rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen Rechts. Das Nettowachstum betrug 2022 -0,1 Prozent. Das bundesdeutsche Mittel war 2,1 Prozent.

  6. Gesetz über rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen Rechts - Stiftungsgesetz - beck-online. Gesetz über rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen Rechts ( Stiftungsgesetz – StiftG) [1] Vom 30. Mai 2023 (GVOBl. Siehe auch ... Zitiert in Normen. 2. Verwaltungsvorschriften. 0. Rechtsprechung zum Thema. 0. Aufsätze zum Thema. 0.

  7. § 1 Begriffsbestimmung Stiftungen im Sinne dieses Gesetzes sind rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen Rechts (§§ 80 bis 88 des Bürgerlichen Gesetzbuches - BGB), die ihren Sitz im Lande Schleswig-Holstein haben. § 2 Anerkennung 1Die zur Entstehung einer rechtsfähigen Stiftung außer dem Stiftungsgeschäft ...