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Die NRW-Künstlerstipendien „Auf geht’s“ sind nach § 3 Nr. 11 EStG steuerfrei. Zahlungen aus dem Künstlerstipendium sind dennoch in Zeile 15 der Anlage EÜR einzutragen. Betriebsausgaben, die Sie mit dem Stipendium beglichen haben, sind – je nach Verwendung – in die entsprechende Betriebsausgabenzeile einzutragen.
- Stipendienprogramm „Auf geht’s!“: Antragsverfahren ... - Land.NRW
Ab sofort können freischaffende Künstlerinnen und Künstler...
- Stipendienprogramm „Auf geht’s!“: Antragsverfahren für die dritte Runde ...
Ab sofort können freischaffende Künstlerinnen und Künstler...
- „Auf geht’s!“: Anträge für Künstlerstipendien können ab jetzt online ...
10.08.2020. Ab sofort können freischaffende Künstlerinnen...
- „Auf geht’s!“: Anträge für Künstlerstipendien ... - Land.NRW
Kultur und Wissenschaft. Ab sofort können freischaffende...
- „Auf geht’s!“: Antragsverfahren für die zweite Runde der ...
12.04.2021. Ab sofort können freischaffende Künstlerinnen...
- Stipendienprogramm „Auf geht’s!“: Antragsverfahren ... - Land.NRW
15. März 2022 · Das Stipendienprogramm „Auf geht’s!“ ist in einer ersten Runde im August 2020 mit einer Summe von 105 Millionen Euro (Zeitraum: September 2020 bis März 2021) ausgeschrieben worden. Im März 2021 folgte eine zweite Ausschreibung in Höhe von 90 Millionen Euro (Zeitraum: April 2021 bis September 2021).