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  1. (1) Für die Vernehmung von Richtern, Beamten und anderen Personen des öffentlichen Dienstes als Zeugen über Umstände, auf die sich ihre Pflicht zur Amtsverschwiegenheit bezieht, und für die Genehmigung zur Aussage gelten die besonderen beamtenrechtlichen Vorschriften.

    • 70 StPO

      dejure.org Übersicht StPO Abs./Nr./Satz hervorheben...

  2. § 54 Aussagegenehmigung für Angehörige des öffentlichen Dienstes. (1) Für die Vernehmung von Richtern, Beamten und anderen Personen des öffentlichen Dienstes als Zeugen über Umstände, auf die sich ihre Pflicht zur Amtsverschwiegenheit bezieht, und für die Genehmigung zur Aussage gelten die besonderen beamtenrechtlichen Vorschriften.

  3. 15. Jan. 2024 · (1) Für die Vernehmung von Richtern, Beamten und anderen Personen des öffentlichen Dienstes als Zeugen über Umstände, auf die sich ihre Pflicht zur Amtsverschwiegenheit bezieht, und für die...

  4. (1) Für die Vernehmung von Richtern, Beamten und anderen Personen des öffentlichen Dienstes als Zeugen über Umstände, auf die sich ihre Pflicht zur Amtsverschwiegenheit bezieht, und für die Genehmigung zur Aussage gelten die besonderen beamtenrechtlichen Vorschriften.

  5. 5. Sept. 2017 · Aussagegenehmigung für Angehörige des öffentlichen Dienstes, § 54 StPO. Hier finden Sie Leitsätze und Leitsatzentscheidungen des Bundesgerichtshofs zu § 54 StPO.

  6. § 54 [Aussagegenehmigung für Richter und Beamte] (1) Für die Vernehmung von Richtern, Beamten und anderen. Zitiervorschlag: KK-StPO/Senge, 7. Aufl. 2013, StPO § 54. Siehe auch ... aktuelle Vorschrift. 5.

  7. (1) Für die Vernehmung von Richtern, Beamten und anderen Personen des öffentlichen Dienstes als Zeugen über Umstände, auf die sich ihre Pflicht zur Amtsverschwiegenheit bezieht, und für die...