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  1. Suchergebnisse:
  1. Neben örtlich und bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengängen gibt es auch Studiengänge, die zulassungsfrei sind, d.h. für die zu vergebenen Plätze werden keine Auswahlverfahren durchgeführt, es werden alle Bewerberinnen und Bewerber angenommen, welche die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.

  2. Für Fächer ohne Zulassungsbeschränkung und ohne Aufnahmeprüfung bewerben Sie sich über das heiCO - Bewerbungsportal der Universität Heidelberg. Nach erfolgter Zulassung und Annahme des Studienplatzes können Sie sich innerhalb der angegebenen Immatrikulationsfrist einschreiben. Jetzt bewerben!

  3. Zulassung am Studienkolleg ohne Aufnahmetest? Studieninteressierte aus dem Ausland, die die Absicht haben, in Deutschland zu studieren, müssen über eine Hochzulzugangsberechtigung verfügen. Wenn das nicht der Fall ist, dann muss eine Feststellungsprüfung (kurz. FSP) in einem gewählten Schwerpunktkurs absolviert werden.

  4. In Fächer ohne Zulassungsbeschränkung und ohne Aufnahmeprüfung können Sie sich – bei Vorliegen der formalen Voraussetzungen - innerhalb der Immatrikulationsfrist einschreiben. Eine vorherige fristgerechte Registrierung und Annahme des Studienplatzes im Bewerbungsportal ist erforderlich.

  5. Ja, es gibt auch Studien ohne Aufnahme-/Eignungsverfahren, die Sie als Alternative in Betracht ziehen können. Unser Tipp: Legen Sie sich rechtzeitig einen „Plan B“ zurecht, für den Fall, dass Sie im Aufnahme-/Eignungsverfahren nicht erfolgreich sind. Beachten Sie: In einigen Studien erfolgt die Bekanntgabe der Testergebnisse erst nach ...

  6. Internationale Studienbewerber*innen ohne EU- oder EWR-Staatsangehörigkeit mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung müssen sich für alle Studienfächer mit Abschlussziel Bachelor oder Staatsexamen um Zulassung bei der Universität bewerben. Die Studienplätze werden direkt von der Universität vergeben.

  7. Eine Eignungsprüfung oder ein Auswahlverfahren ist bei Studiengängen vorgesehen, bei denen der Nachweis der schulischen Hochschulreife oder der beruflichen Qualifikation nur bedingt auf die Studierfähigkeit schließen lässt.