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Auf dieser Seite finden Sie einen Überblick über die Antrags- und Zulassungsfristen für Bachelor-/Diplom- und Masterstudien an der Universität Wien. Innerhalb der Antragsfrist (= allgemeine Zulassungsfrist) müssen Sie Ihren Antrag auf Zulassung zum Studium stellen.
- Studienangebot
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- Bachelor- und Diplomstudien
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Ja, es gibt auch Studien ohne Aufnahme-/Eignungsverfahren, die Sie als Alternative in Betracht ziehen können. Unser Tipp: Legen Sie sich rechtzeitig einen „Plan B“ zurecht, für den Fall, dass Sie im Aufnahme-/Eignungsverfahren nicht erfolgreich sind.
Studienangebot der Universität Wien. Die Universität Wien verfügt als eine der traditionsreichsten und größten Universitäten Europas über ein vielfältiges Studienangebot. Dieses reicht von Bildung, Philosophie und Religion, Geschichte, Gesellschaft und Politik über Kunst, Kultur und Medien, Mathematik, Informatik und Technik ...
Wenn Sie ein Bachelorstudium (ohne Aufnahmeverfahren) an der TU Wien beginnen möchten, ist zunächst die Online-Studienbewerbung (inklusive Studien-VoR-Phase) vollständig durchzuführen. Erst nach Abschluss der VoR-Phase ist die persönliche Einschreibung in der Studienabteilung möglich.
NameZweckAblaufAnbieter_gaWird benötigt, um die Sessions der ...PersistentGoogle Analytics_galiWird benötigt, um festzustellen welche ...sofortGoogle Analytics_gatDies ist ein funktionsbezogenes Cookie, ...2 JahreGoogle Analytics_gidWird benötigt, um Benutzer_innen zu ...24 StundenGoogle AnalyticsWenn du dich für einen Studiengang ohne Aufnahmeverfahren entschieden hast, musst du deinen Zulassungsantrag unter Einhaltung der angegebenen Zulassungsfristen einreichen. In den meisten Fällen ist eine Anmeldung über ein Online Registrierungstool deiner Hochschule erforderlich.
Auf dieser Seite finden Sie alle Bachelor- und Diplomstudien, die an der Universität Wien angeboten werden. Das Lehramtsstudium besteht aus Bachelor- und Masterstudien. Alle Informationen zum Lehramt finden Sie hier.
- Wenn Sie bereits einmal an der Universität Wien für das Diplomstudium Rechtswissenschaften zugelassen waren, können Sie das Studium ohne Teilnahme am Aufnahme-/Eignungsverfahren wieder aufnehmen. Weitere Informationen erhalten Sie hier.