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  1. Jede/r Bewerber/in um einen Studienplatz in Baden-Württemberg muss ein sogenanntes "Orientierungsverfahren" nachweisen. Solch ein Orientierungsverfahren ist der Orientierungstest (OT) der Hochschulen des Landes.

  2. Ein Studienorientierungsverfahren ist ein Selbsttest, der keine Auswirkungen auf die Vergabe der Studienplätze hat. Er dient allen Studieninteressierten zur Orientierung und hilft bei der Entscheidung für das richtige Studienfach.

    • Online-Studienorientierungstest Der Universität Tübingen
    • Weitere Online-Studienorientierungstests
    • Gespräch in Der Studienberatung
    • Lehrerorientierungstest

    Die Universität Tübingen hat ein eigenes Self-Assessmententwickelt, das an unterschiedlichen Stellen im Verlauf der Studienfachwahl Unterstützung bietet. Vier flexibel nutzbare Module widmen sich den folgenden Fragen: Ist ein Studium überhaupt das richtige für mich? Welche Studiengänge der Universität Tübingen passen zu mir? Erfülle ich die Anforde...

    Vom Land Baden-Württemberg gibt es einen fächerübergreifenden Orientierungstest http://www.was-studiere-ich.de/, der das Angebot aller Hochschulen in Baden-Württemberg abdeckt. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württembergs. Tests, die darüber hinaus anerkannt we...

    Der schriftliche Nachweis über die Teilnahme an einem Studienorientierungsverfahren kann auch durch eine Studienberatung bei den Hochschulen oder beispielsweise bei den Beratern für akademische Berufe der Agentur für Arbeit erfolgen. Der Nachweis über ein Studienorientierungsverfahren an einer anderen Hochschule wird von der Universität Tübingen an...

    Bevor Sie Ihr Lehramtsstudium aufnehmen, müssen Sie an einem besonderen, mit dem Kultusministerium abgestimmten Lehrerorientierungstest teilnehmen (§ 60 Abs. 2 Nr. 6 Landeshochschulgesetz LHG). Es handelt sich um den Online-Test „Career Counselling for Teachers“ (CCT). Den Nachweis über die Teilnahme am Lehrerorientierungstest müssen Sie dem Antrag...

  3. Studienorientierungsverfahren. Bei einigen Studiengängen setzt die Immatrikulation die form- und fristgerechte Teilnahme an einem Studienorientierungsverfahren voraus. Dieses Verfahren wird von der jeweiligen Einrichtung (Institut, Department, Fakultät) durchgeführt, an der der Studiengang angesiedelt ist!

    • Geschwister-Scholl-Platz 1, München, 80539
    • 089 21800
  4. Studienorientierungsverfahren (SOV) für Bachelorstudiengänge. Durch dieses Verfahren können Bewerberinnen und Bewerber selbst besser einschätzen, ob ein Studiengang die richtige Wahl für sie ist. Zunächst werden die Abiturnote sowie fachspezifische Einzelnoten mittels eines Punktesystems ausgewertet.

  5. Studienorientierung beginnt oft mit der Frage "Was will ich studieren?" und dem Erkunden der eigenen Interessen und Begabungen. Was will ich studieren. Wer kann helfen? Bei allen Fragen rund ums Studieren, erhalten Sie kompetente Beratung bei den Studienberatungen der Hochschulen, die Sie auch bei der Studienwahl unterstützen. Studienberatung.

  6. Wenn Sie als Deutscher oder Bildungsinländer einen Studiengang mit Voranmeldung oder Studienorientierungsverfahren studieren möchten, müssen Sie sich zunächst beim zuständigen Institut fristgerecht anmelden bzw. das Studienorientierungsverfahren durchlaufen.