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  1. Melde- und Passwesen. Terminvereinbarung. Bitte erscheinen Sie pünktlich zu Ihrem Termin. Nutzen Sie im Falle einer Verhinderung bitte unbedingt den Stornierungslink in der Terminbestätigung oder kontaktieren Sie uns per Email (meldeamt@darmstadt.de).

  2. Aufnahme in das Melderegister der Stadt Darmstadt und Änderung des Melderegisters bei: Zuzug nach Darmstadt (Anmeldung) oder Umzug innerhalb von Darmstadt (Ummeldung) Die Hauptwohnung (erster Wohnsitz) ist in der Stadt/Gemeinde anzumelden, in der man sich überwiegend aufhält.

  3. rathaus.darmstadt.de › public › indexAnmeldung in Darmstadt

    Sie sind neu nach Darmstadt oder innerhalb. • Melden Sie sich innerhalb von 14 Tagen bei der Abteilung „Einwohnerwesen und Wahlen“ an. • Jeder Umzug in eine neue Wohnung muss gemeldet werden. Dies gilt für ganz Deutschland und für alle Bürgerinnen und Bürger.

  4. Hinweise zur Terminvergabe: Termine werden nur für einen Zeitraum von zwei Monaten im Voraus freigeschaltet. Dies ist die maximale Vorausbuchungszeit sofern Ihnen kein Termin angezeigt werden sollte, sind aktuell alle freigeschalteten Termine ausgebucht. Bitte beachten Sie, dass täglich über Nacht (mit Ausnahme an den Wochenenden) neue ...

  5. ANMELDUNG BEI DER MELDEBEHÖRDE. Erläuterungen. Allgemeine Hinweise. Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anzumelden. Mit der Abgabe der Ausfertigungen des ausgefüllten Anmeldescheines erfüllen Sie die Verpflichtung nach dem Bundesmeldegesetz (BMG).

  6. Auf Antrag (siehe auch die nebenstehenden Onlinedienste) stellt Ihnen die Meldebehörde eine einfache oder erweiterte Meldebescheinigung aus. Vorraussetzung ist das Vorhandensein einer Haupt- oder Nebenwohnung in Darmstadt.