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  1. Antrag auf Exmatrikulation. PDF, 665 KB. Download. Was muss ich bei der Exmatrikulation beachten? Die Exmatrikulation erfolgt - soweit von Ihnen nichts anderes beantragt ist - zum Ende des laufenden Semesters. Sommersemester enden mit dem 30.09, Wintersemester mit dem 31.03. eines Jahres.

  2. Wir bitten Sie, alle Anträge und Formulare* des Immatrikulationsamtes ausschließlich in elektronischer Form über die E-Mail-Adresse studium@uni-hannover.de einzureichen. Bitte scannen Sie hierfür den unterschriebenen Antrag und gegebenenfalls die erforderlichen Nachweise ein.

  3. Anfang Mai bzw. November werden die Studierenden schriftlich über das endgültige Nichtbestehen der Gesamtprüfung im vorangegangenen Semester durch einen EN-Bescheid informiert. Innerhalb der gesetzten einmonatigen Frist nach Zustellung des Bescheides muss ein Antrag auf eine Anhörung gestellt werden.