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  1. Diese sogenannten Jobnomaden scheuen die teure und zeitaufwendige Suche und Einrichtung einer eigenen Wohnung. Wohnen auf Zeit hat den Vorteil, dass es günstiger ist als ein Hotel oder eine andere Unterkunft und auch in Punkto Gemütlichkeit überzeugen kann.

  2. Mietpreisbremse gilt nicht bei Vermietung möblierter Wohnungen auf Zeit Grundsätzlich gilt die Mietpreisbremse auch für möblierte Wohnungen, sofern sie unbefristet vermietet werden. Sobald die Wohnung aber zum vorübergehenden Gebrauch vermietet wird, ändert sich die Gesetzeslage: Mieterschutzvorschriften zur Begrenzung der zulässigen Miethöhe bei Mietbeginn gelten dann nicht mehr ...

  3. Zwopo: Das Zeitwohnportal für möbliertes Wohnen auf Zeit | Angebote von privat und gewerblich | Zeitwohnen flexibel mieten - vermieten

    • Mietpreisbremse
    • Zweckentfremdung
    • Mietverträge für Zeitwohnen
    • Untervermietung
    • Meldegesetz
    • Nebenkostenabrechnung/ Heizkostenverordnung
    • Energieausweis
    • Gewerberecht

    Grundlagen zur Mietpreisbremse

    Die Mietpreisbremse wurde zum 01.06.2015 eingeführt und wurde in einer Gesetzesänderung zum 01.01.2019 verschärft. Sie räumt den Bundesländern die Möglichkeit ein, die Höhe der verlangten Miete bei Neuvermietungenvon Bestandswohnungen zu begrenzen: auf maximal 10 % über der ortsüblichen Vergleichsmiete. Die Mietpreisbremse gilt für Gebiete mit angespanntem Wohnungsmarkt. Ob ein Wohnungsmarkt als angespannt eingestuft wird, entscheiden die einzelnen Bundesländer anhand von folgenden vier Indik...

    Mietpreisbremse für Sie als Vermieter:in von möbliertem Wohnen auf Zeit: Was müssen Sie beachten?

    Grundsätzlich gilt die Mietpreisbremse auch für möblierte Wohnungen, sofern sie unbefristet vermietet werden. Sobald Sie Ihre Wohnung zum vorübergehenden Gebrauch vermieten, ändert sich die Gesetzeslage: Mieterschutzvorschriften, die die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn begrenzen, gelten nicht mehr (§ 549 Abs. 2 Nr. 1 BGB). Für Sie als Vermieter:in einer möblierten Wohnung auf Zeit gilt die Mietpreisbremse also nicht. Um Ihre Kosten der Möblierung zu decken, können Sie einen Möblierungszusch...

    Grundlagen zur Zweckentfremdung

    Zweckentfremdungliegt vor, wenn Wohnraum statt zum Wohnenzweckfremd genutzt wird, etwa durch die Vermietung alsFerienwohnung oder zurgewerblichen Zimmervermietung. Ein entscheidendes Signal dafür, dass keine Zweckentfremdung vorliegt, ist also der Aufenthaltsgrundder Mieter:innen: Verlegt der:die Mieter:in den Lebensmittelpunktvorübergehend an einen anderen Ort – zum Beispiel aus beruflichen Gründen – dann wird der Wohnraum zum Wohnen genutzt und nicht zur Beherbergung. Zusätzlich schreiben K...

    Zweckentfremdung für Sie als Vermieter:in von möbliertem Wohnen auf Zeit: Was müssen Sie beachten?

    Wunderflats unterstützt Sie als Vermieter:in dabei, die Regeln des Zweckentfremdungsverbots einzuhalten. Das Angebot von Wunderflats in Deutschland betrifft ausschließlich die Nutzung von Wohnraum zum Wohnenund nicht zur Beherbergung von Feriengästen oder für medizinische Zwecke. Um nicht in die Wohnraum-Zweckentfremdungzu fallen, sollten Sie folgende Regelungen bei der Vermietung auf Zeitbeachten: Setzen Sie eine Mindestmietdauerfür Ihre Wohnung an, die den Vorgaben Ihrer Kommune entspricht:...

    Grundlagen zu Mietverträgen für Zeitwohnen

    Mietverträge für Zeitwohnenwerden ausgestellt, wenn Wohnraum aufgrund eines konkreten Aufenthaltsgrundsfür eine kurzfristige, überschaubare Vertragsdauervermietet wird. Der von Mieter:in und Vermieter:in zu unterzeichnende Mietvertrag muss sowohl das Vertragsende als auch die besonderen Umstände des Aufenthaltes beinhalten.

    Mietverträge für Zeitwohnen für Sie als Vermieter:in von möbliertem Wohnen auf Zeit: Was müssen Sie beachten?

    Alle Mietverhältnisse, die Sie über Wunderflats schließen, sind zum vorübergehenden Gebrauch bestimmt – denn Wunderflats bringt Mieter:innen und Vermieter:innen von Zeitwohnenzusammen. Sobald Ihr durch Wunderflats verifiziertes Wohnungsinserat online gestellt ist, erhalten Sie die rechtlich geprüfte Vorlage eines Mietvertrages für Zeitwohnen. Diesen Mietvertrag können Sie für alle Vermietungen mit Wunderflats nutzen. Mietverhältnisse, die von vornherein länger als ein Jahr dauern sollen, fall...

    Können Mietverträge für Zeitwohnen gekündigt werden?

    Mietverträge für Zeitwohnenwerden auf bestimmte Zeit geschlossen und enden automatisch mit Ablauf der vereinbarten Laufzeit. Sie können nur außerordentlich gekündigt werden. Gründe für eine außerordentliche Kündigungsind solche, auf die der:die Vermietende direkten Einfluss hat. Dazu gehören z.B.: 1. die Nichtgewährung des Gebrauchs (kein Zugang oder kein rechtzeitiger Zugang), sowie 2. erhebliche Gesundheitsgefährdung (Schimmel, Heizung funktioniert nicht dauerhaft während der Heizperiode et...

    Grundlagen zur Untervermietung

    Die Möglichkeit der Untervermietung ist gesetzlich in den §§ 540, 553BGB geregelt und bedarf grundsätzlich der Zustimmung von dem:der Vermieter:in/Eigentümer:in. Das bedeutet, ein:e Mieter:in muss die Erlaubnis des:der Vermietenden einholen, um die Wohnung untervermieten zu dürfen. Diese Vereinbarung sollte immer schriftlich erfolgen und kann auch bereits Bestandteil des Hauptmietvertrags sein. Diese und andere gesetzliche Regelungen, die es für eine erfolgreiche Untervermietung zu beachten g...

    Untervermietung für Sie als Vermieter:in von möbliertem Wohnen auf Zeit: Was müssen Sie beachten?

    Der Wunderflats Standard-Mietvertrag erlaubt keine Untervermietung. Ihre Mieter:innen dürfen Ihre Wohnung also nicht an Dritte weitervermieten – ansonsten können Sie ihnen eine fristlose außerordentliche Kündigung aussprechen.

    Grundlagen zum Meldegesetz

    Damit sich die Mieter:innen auf Zeit bei der Meldebehörde anmelden kann, benötigen sie von Ihnen als Vermieter:in eine Wohnungsgeberbestätigung. Aus der Bestätigung muss hervorgehen: das Einzugs- und Auszugsdatum, Name und Anschrift von dem:der Wohnungsgeber:in, Anschrift der Wohnung auf Zeit und Name der meldepflichtigen Person.

    Meldegesetz für Sie als Vermieter:in von möbliertem Wohnen auf Zeit: Was müssen Sie beachten?

    Laut Bundesmeldegesetz sind Wohnungsgeber:innen dazu verpflichtet, an der behördlichen AnmeldungIhrer Mieter:innen mitzuwirken und ihnen dafür eine Wohnungsgeberbestätigung auszustellen (§19 BMG). Diese Bestätigung benötigen Mieter:innen bei der Anmeldung oder Ummeldung des Wohnsitzes beim Einwohnermeldeamt, Bürgeramt oder Bürgerbüro. Auch wenn der Aufenthalt Ihrer Mieter:innen nur wenige Monate beträgt, möchten wir Sie dazu ermutigen, ihnen in jedem Fall eine Wohnungsgeberbestätigungauszuste...

    Grundlagen zur Nebenkostenabrechnung/Heizkostenverordnung

    Üblicherweise wird in Mietverträgen festgelegt, dass die Nebenkostenvon den Mieter:innen getragen werden. Die Heiz- und Warmwasserkostensind gemäß der Heizkostenverordnung (HeizKV) zum Großteil nach Verbrauch abzurechnen. Es gibt nur wenige Ausnahmen, die zu einer pauschalen Abrechnung von Heiz- und Warmwasserkosten berechtigen. In einigen Fällen einigen sich Mieter:innen und Vermieter:innen vertraglich darauf, dass sämtliche verbrauchsabhängigen Nebenkosten wie Heizung und Strom pauschal mit...

    Nebenkostenabrechnung/ Heizkostenverordnung für Sie als Vermieter von möbliertem Wohnen auf Zeit: Was müssen Sie beachten?

    Die Wunderflats Standard-Mietverträge fürmöblierte Vermietung auf Zeitweisen Inklusivmietenaus. Sowohl die Nebenkosten, als auch die Heiz- und Warmwasserkosten werden demnach pauschal abgerechnet. Gerne geben wir Ihnen einen Überblick über Preise auf dem Mietmarkt für möbliertes Wohnen, sobald Sie Ihr Inserat bei Wunderflats erstellen. Anders als bei einer verbrauchsgenauen Abrechnung müssen Sie als Vermieter:in bei einer Inklusivmiete zum Ende des Abrechnungszeitraumes keine Nebenkostenabrec...

    Grundlagen zum Energieausweis

    Mit der Energieeinsparungsverordnung (EnEV 2014)von 2014 wurde der Energieausweisfür alle Wohnraumeigentümer:innen Pflicht. Der Energieausweis muss bei einer Wohnungsbesichtigung sichtbar als Original oder als Kopie ausgelegt sein (§ 16 Abs. 2 EnEV). Findet keine Besichtigung statt, muss den Mieter:innen spätestens bei Einzug eine Kopie des Ausweises übergeben werden (§ 16 Abs. 2 EnEV). Obwohl Mieter:innen dies in der Praxis oft nicht einfordern, kann ein Verstoß als Ordnungswidrigkeit mit ei...

    Energieausweis für Sie als Vermieter:in von möbliertem Wohnen auf Zeit: Was müssen Sie beachten?

    Als Eigentümer:in einer Wohnungbrauchen Sie sich nur an Ihre Hausverwaltung zu wenden: Dort muss der Energieausweis für das Gebäude hinterlegt sein. Energiepässe für einzelne Wohnungen gibt es nicht. Als Eigentümer:in eines Einfamilienhauseskönnen Sie sich ganz einfach einen Energieausweis ausstellen lassen. Wenden Sie sich dazu an die Architekten-, Ingenieur-, Handwerkskammer oder die Energieberatung Ihrer örtlichen Verbraucherzentrale. Weitere Informationen finden Sie auch bei der Deutschen...

    Grundlagen zum Gewerberecht

    Rechtlich wird unterschieden zwischen der Vermietung als Vermögensverwaltung (privat) und Vermietung als Gewerbebetrieb (gewerblich). Wenn Sie als Privatperson Wohnungen vermieten, handelt es sich in der Regel um private Vermögensverwaltung(§ 14 Satz 3 AO), die nicht unter das Gewerberecht fällt. Entgegen vieler Mutmaßungen gilt das auch, wenn Sie mehrere Mietobjekte und einen hohen Verwaltungsaufwand durch viele Mieter:innen haben. Ein Anzeichen dafür, dass Ihre Vermietung als wirtschaftlich...

    Gewerberecht für Sie als Vermieter:in von möbliertem Wohnen auf Zeit: Was müssen Sie beachten?

    Sobald Sie gewerblich vermieten, müssen Sie ein Gewerbe anmelden. Die Kosten und erforderlichen Unterlagen können Sie auf der Internetseite Ihres zuständigen Gewerbeamtes einsehen. Als gewerbliche:r Vermieter:in unterliegen Sie automatisch den Bestimmungen des Gewerberechts. Dies geht mit Pflichten einher – wie zum Beispiel der Notwendigkeit einer Buchführung. Bei der gewerblichen Vermietung kann für Sie Gewerbesteueranfallen. Diese müssen Sie abführen, wenn Ihr Gewinn den Freibetrag überstei...

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