Yahoo Suche Web Suche

Suchergebnisse

  1. Suchergebnisse:
  1. (5) 1 Werden durch Änderung des Bauentwurfs oder andere Anordnungen des Auftraggebers die Grundlagen des Preises für eine im Vertrag vorgesehene Leistung geändert, so ist ein neuer Preis unter Berücksichtigung der Mehr- oder Minderkosten zu vereinbaren. 2 Die Vereinbarung soll vor der Ausführung getroffen werden.

  2. Abzugrenzen davon sind grundsätzlich Mehrkosten als Schadenersatzforderungen wegen zeitlicher Anordnungen des Auftraggebers nach § 4 Abs. 1 in VOB, Teil B im Sinne von vertragswidrigen und schuldhaft zu vertretenden Behinderungen und einer Unterbrechungen der Bauausführung. Sie begründen keine Nachtragsforderung. Wäre dagegen der ...

    • Der Auftragnehmer dokumentiert Die Anordnung Des Auftraggebers nicht
    • Der Auftragnehmer Vertraut auf Anordnungen bzw. Aufträge Des Architekten
    • Bei einem Pauschalvertrag Kommen angeblich Keine Nachträge in Betracht
    • Komplettheitsklauseln Sind Häufig Unwirksam
    • Mehrkostenanzeige ist nicht Immer notwendig
    • Mehrmengen müssen nicht angezeigt Werden
    • Der Auftragnehmer legt Die Ursprungskalkulation nicht Offen
    • Der Auftragnehmer verlangt bei Mindermengen Keinen Neuen Einheitspreis
    • Gelten Vereinbarte Nachlässe Auch für Nachträge?
    • Müssen Doppelt Beauftragte Leistungen Auch Doppelt Bezahlt werden?

    Der Auftraggeber kann Nachtragsleistungen in jeder erdenklichen Form anordnen, etwa schriftlich, in Form von Plänen oder mündlich. Ergibt sich die Anordnung des Auftraggebers aus einem Schriftstück oder einem Plan, so kann sie später im Streitfall relativ einfach bewiesen werden. Zu Problemen kommt es dagegen, wenn der Auftraggeber eine Anordnung n...

    Ein Architekt oder Fachingenieur hat regelmäßig keine Vollmacht, den Auftraggeber bei der Anordnung oder Beauftragung von Nachtragsleistungen zu vertreten, soweit diese zu Mehrkosten führen. Die Vollmacht des Architekten endet am Portemonnaie des Auftraggebers. Sollte also eine Anordnung des Architekten zu Vergütungsansprüchen des Auftragnehmers fü...

    Auftraggeber vertreten immer wieder die Ansicht, bei einem Pauschalvertrag könne der Auftragnehmer entweder gar keine Nachträge geltend machen oder nur in sehr beschränktem Umfang. Davon lassen sich Auftragnehmer häufig beeinflussen. Zu Unrecht: Ordnet der Auftraggeber eine Leistung an, die entweder im Vertrag anders oder gar nicht vorgesehen war, ...

    In vielen Verträgen befindet sich eine Klausel, nach der der Auftragnehmer die Bauleistung „vollständig, mangelfrei und funktionstüchtig“ zu erstellen habe und dabei auch sämtliche Leistungen schulde, die zur Erreichung dieses Ziels notwendig seien. Das gelte insbesondere auch für solche Leistungen, die in den Vertragsunterlagen „nicht ausdrücklich...

    Es kommt noch immer gelegentlich vor, dass Auftraggeber die Vergütung von Nachtragsleistungen mit dem Hinweis verweigern, die entsprechenden Mehrkosten seien nicht angemeldet worden. Mit diesem Argument werden Auftraggeber heute kaum noch durchdringen können. Zu beachten ist zunächst, dass eine Mehrkostenanmeldung für viele Nachtragsleistungen über...

    Mehrmengen (§ 2 Abs. 3 Nr. 2 VOB/B) fallen an, wenn der Auftraggeber die tatsächlich notwendigen Mengen in den Ausschreibungsunterlagen falsch ermittelt hatte. Er hat sich also z.B. bei der Schätzung einer Fläche vertan oder bei der Ermittlung einer notwendigen Stückzahl schlichtweg verzählt. Dagegen spricht man von sog. „angeordneten“ Mehrmengen, ...

    Im Falle von Nachträgen kann der Auftragnehmer beim VOB/B-Vertrag nicht frei kalkulieren. Er muss die Nachtragsvergütung grundsätzlich auf Basis der Ursprungskalkulation ermitteln (§ 2 Abs. 5 und Abs. 6 Nr. 2 VOB/B). Dazu muss er insbesondere die Kalkulationsbestandteile der Ursprungskalkulation fortschreiben (z.B. die Höhe der Umlage für die allge...

    Führt der Auftragnehmer bei einem Einheitspreisvertrag geringere Mengen aus als ursprünglich ausgeschrieben, dann führt dies häufig zu einer sog. Unterdeckung bei den Baustellengemeinkosten (BGK). Denn in aller Regel führen die Mindermengen nicht zu proportional geringeren Kosten, insbesondere im Hinblick auf die Baustelleneinrichtung.

    Bei vielen Bauvorhaben einigen sich Auftraggeber und Auftragnehmer bei Abschluss des Hauptvertrags auf teilweise nicht unerhebliche Nachlässe. Diese werden häufig erst in der letzten Verhandlungsrunde, unmittelbar vor Vertragsabschluss, ausgehandelt und sind nicht Bestandteil der Ursprungskalkulation. Fraglich ist deshalb, inwieweit Nachlässe, die ...

    Es kommt gelegentlich vor, dass der Auftraggeber einen Nachtrag für Leistungen beauftragt, die an sich schon nach dem Hauptvertrag geschuldet waren. Denkbar sind hier z.B. folgende Fälle: 1. Der Auftragnehmer hat einen Nachtrag für eine Leistung gestellt, die nach der einschlägigen DIN eine Nebenleistung ist, die er also ohnehin in seine Einheitspr...

  3. § 2 Abs. 6 VOB/B lautet wie folgt: Wird eine im Vertrag nicht vorgesehene Leistung gefordert, so hat der Auftragnehmer Anspruch auf besondere Vergütung. Er muss jedoch den Anspruch dem Auftraggeber ankündigen, bevor er mit der Ausführung der Leistung beginnt.

  4. Nachtrag bei Mengenabweichungen größer oder kleiner 10% - Baufirma bekommt nach VOB Geld.

  5. - Durchsetzung und Abwehr von Nachträgen nach VOB/B unter Berücksichtigung der Baurechtsreform 2018 - INHALTSVERZEICHNIS: 1. Einleitung 006 1.1. Fehlerquellen 007 1.2. Begriff Nachtrag 011 1.3. Begriff Bau-Soll 011 1.4. Rechtsquellen BGB und VOB/B 013 ...

  6. 10. Juni 2016 · 1. Pflicht zur Ankündigung von Mehrkosten nur bei Zusatzleistungen. Ordnet der Auftraggeber eine Zusatzleistung an, so muss der Auftragnehmer vor der Ausführung der Nachtragsleistungen die dadurch entstehenden Mehrkosten beim Auftraggeber anmelden (§ 2 Abs. 6 Nr. 1 Satz 2 VOB/B). Beachte: Die Pflicht zur Mehrkostenanmeldung ist ...