Yahoo Suche Web Suche

Suchergebnisse

  1. Suchergebnisse:
  1. Die ordentliche Gerichtsbarkeit (auch: Justizgerichtsbarkeit) besteht in Deutschland gemäß § 13 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) aus allen Gerichten, vor die Zivilsachen, also bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, Familiensachen, Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit sowie Strafsachen gehören, soweit für sie nicht ...

  2. Zur ordentlichen Gerichtsbarkeit gehören die Ziviljustiz, die Strafjustiz und die freiwillige Gerichtsbarkeit. In den Bereich der Ziviljustiz gehören bspw. zivilrechtliche Streitigkeiten, also rechtliche Auseinandersetzungen zwischen zwei oder mehr Privatpersonen.

  3. Gerichtsbarkeit, ordentliche. Die o. G. umfasst die Zivil- und Strafgerichtsbarkeit sowie die freiwillige Gerichtsbarkeit. Nach den Rechtsnormen des Privatrechts wird der »ordentliche Rechtsweg« in Fällen beschritten, wie sie sich etwa aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), dem Handelsgesetzbuch (HGB), dem Aktiengesetz (AktG) und dem Gesetz ...

    • Bundeszentrale Für Politische Bildung
  4. Es gibt 5 selbst∙ständige Gerichtsbarkeiten: Ordentliche Gerichtsbarkeit. Arbeits∙gerichtsbarkeit. Verwaltungs∙gerichtsbarkeit. Finanz∙gerichtsbarkeit. Sozial∙gerichtsbarkeit. Bei allen Gerichten arbeiten Richter.

  5. Inhaltlich umfasst die ordentliche Gerichtsbarkeit unten angeführte Rechtsbereiche. Alle Gerichte mit diesen Zuständigkeiten gehören somit der ordentlichen Gerichtsbarkeit an. Zivilsachen und damit alle Streitigkeiten zwischen Privaten; Familienrechtliche Angelegenheiten und die freiwillige Gerichtsbarkeit; Strafverfahren

  6. Die Instanzen der ordentlichen Gerichtsbarkeit sind Amtsgerichte, Landgerichte, die je nach Bedeutung eines Falles erste oder zweite Instanz sein können, Oberlandesgerichte und der Bundesgerichtshof.

  7. 2. Okt. 2023 · Welche Gerichte zählen zur ordentlichen Gerichtsbarkeit? Das sind die Amtsgerichte, einschließlich des Familiengerichts, die Landgerichte, Oberlandesgerichte und der Bundesgerichtshof.