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  1. Ein präsidentielles Regierungssystem oder Präsidialsystem, auch Präsidialregime nach US-amerikanischem Vorbild, ist ein Regierungssystem, bei dem ein Präsident (lat. Vorsitzender) die Funktionen des Staatsoberhauptes, des Regierungschefs und regelmäßig auch des militärischen Befehlshabers innehat.

  2. P. R. bezeichnet eine repräsentative Demokratie, bei der sowohl der Regierungschef ( Präsident/Präsidentin) als auch das Parlament direkt vom Volk gewählt werden (z. B. USA). Beide sind dem Volk gegenüber verantwortlich und daher auch (relativ) unabhängig voneinander.

    • Bundeszentrale Für Politische Bildung
  3. In einer Präsidialdemokratie sind – anders als in einer parlamentarischen Demokratie – die Funktionen des Staatsoberhauptes und des Regierungschefs in einer Person vereinigt. Dies ist zum Beispiel in den USA oder in Frankreich der Fall. Der Präsident und das Parlament werden direkt vom Volk gewählt.

  4. In einer Präsidialdemokratie sind – anders als in einer parlamentarischen Demokratie – die Funktionen des Staatsoberhauptes und des Regierungschefs in einer Person vereinigt. Dies ist zum Beispiel in den USA oder in Frankreich der Fall. Der Präsident und das Parlament werden direkt vom Volk gewählt.

  5. 11. Mai 2024 · Unter einer Republik versteht man eine Form der Regierung, in der die Position des Staatsoberhaupts nicht erblich ist, sondern durch eine Wahl bestimmt wird. Der Begriff wird auch verwendet, um...

  6. eine republikanische Regierungsform, die dem Präsidenten als Staatsoberhaupt entscheidende Rechte zur politischen Gestaltung einräumt. Während das aus dem Konstitutionalismus hervorgegangene westeuropäische Verfassungssystem dem Präsidenten eine vornehmlich repräsentative Stellung zuweist (vorangegangene Entmachtung des Monarchen), hat z.

  7. Als Präsidialkabinette (auch Präsidialregierung oder Präsidialdiktatur) bezeichnet man die drei Reichsregierungen unter den Reichskanzlern Heinrich Brüning, Franz von Papen und Kurt von Schleicher von 1930-1933. Die Präsidialkabinette erlaubten es der Reichsregierung unabhängig vom Reichstag Gesetze zu erlassen.