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  1. Staatssekretär (StS) ist in Deutschland die Amtsbezeichnung für das höchste statusrechtliche Amt, das ein Beamter erreichen kann und regelmäßig zugleich die Bezeichnung der damit verbundenen Funktion. Nur um eine Funktionsbezeichnung handelt es sich, wenn die Tätigkeit ausnahmsweise einem Beschäftigten übertragen ist.

  2. Staatssekretär (StS) ist in Deutschland die Amtsbezeichnung für das höchste statusrechtliche Amt, das ein Beamter in seinem Beamtenverhältnis erreichen kann, und zugleich eine Funktionsbezeichnung. Die Funktion eines Staatssekretärs kann ausnahmsweise auch einem außertariflich Beschäftigten übertragen werden.

  3. Der Staatssekretär oder die Staatssekretärin (Abkürzung StS) vertritt den Minister oder die Ministerin bei wichtigen Aufgaben innerhalb des Ministeriums. Wenn der Minister abwesend ist, hat der Staatssekretär ein Weisungsrecht gegenüber den anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

  4. Staatssekretär/Staatssekretärin. 1) Amtsbezeichnung für Beamte (auf Bundesebene und in einigen Bundesländern ( Bundesland )), die im Rang unmittelbar nach dem/der Minister/Ministerin folgen. S. erfüllen politische Aufgaben. Zu unterscheiden sind a) beamtete S., die den/die Minister/Ministerin in allen Ressortfragen vertreten und als ...

    • Bundeszentrale Für Politische Bildung
  5. Der Staatssekretär oder die Staatssekretärin (Abkürzung StS) vertritt den Minister oder die Ministerin bei wichtigen Aufgaben innerhalb des Ministeriums. Wenn der Minister abwesend ist, hat der Staatssekretär ein Weisungsrecht gegenüber den anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.

  6. Mit welchen Aufgaben ein Staatssekretär im Einzelnen betraut ist, unterscheidet sich ebenfalls zwischen beamteten und parlamentarischen Staatssekretären. Beamtete Staatssekretäre. Beamtete Staatssekretäre vertreten den Minister innerhalb eines Ministeriums. Da der beamtete Staatssekretär direkt dem Minister unterstellt ist, übernimmt er ...

  7. Staatssekretärin und Staatssekretäre. Den Titel "Staatssekretär/in" tragen seit der Weimarer Republik 1919 die der Ministerin zugeordneten ranghöchsten Beamtinnen und Beamte bzw. Angestellte eines Ressorts. Sie sind für die Leistungsfähigkeit und die Arbeit des Ministeriums verantwortlich.