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  1. Bundestag, Bundesrat, Abgeordnetenhaus, Bürgerschaften und Landtage: In den Parlamenten werden die politischen Themen diskutiert und Gesetze erarbeitet. Die Bürger werden dort von ihren gewählten Parlamentariern vertreten.

    • Bundeszentrale Für Politische Bildung
  2. Jeder Abgeordnete hat einen bestimmten Platz im Plenarsaal. Er oder sie sitzt vor oder neben seinen Parteikollegen. Ein Abgeordneter im Bundestag wird auch Parlamentarier oder Mitglied des Bundestags (MdB) genannt. Die Abgeordneten einer Partei bilden eine sogenannte Fraktion.

  3. Ein Parlament ist die politische Volksvertretung, die in der Regel aus ein, zwei oder drei Kammern bzw. Häusern besteht. In repräsentativ-demokratischen Staaten ist es eine vom Staatsvolk gewählte und legitimierte Vertretungskörperschaft, die die gesetzgebende Gewalt ausübt und unter anderem die Regierung und Verwaltung ...

  4. Deutscher Bundestag – Wikipedia. Großes Bundessiegel der Bundesrepublik Deutschland als Siegel des Präsidenten des Bundestages. Flagge der Einheit vor dem Sitz des Deutschen Bundestages im Reichstagsgebäude in Berlin, als Denkmal am 3. Oktober 1990 gehisst.

  5. In Deutschland herrscht die parlamentarische Demokratie, da der Regierungschef vom Parlament und nicht direkt vom Volk gewählt wird. Auch in allen anderen europäischen Staaten gibt es ein parlamentarisches Regierungssystem. Das Gegenstück zur parlamentarischen Demokratie ist die Präsidialdemokratie.

  6. Deutschen Bundestag sind sieben Parteien mit 736 Abgeordneten vertreten: SPD, CDU, CSU, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, AfD und Die Linke. Im Bundestag bilden CDU und ihre nur in Bayern antretende Schwesterpartei CSU seit der ersten Bundestagswahl 1949 eine gemeinsame Fraktion.

  7. Die Gesetzgebung ist in Deutschland Aufgabe der Parlamente. Der Bundestag ist somit das wichtigste Organ der Legislative im Bund. Da die Länder im föderalen Staatssystem Deutschlands einen wesentlichen Anteil an der Staatsgewalt haben, ist auch die Länderkammer (Bundesrat) am Gesetzgebungsverfahren beteiligt. Prinzip der Gewaltenteilung.