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  1. e-archiv.li › files › 1820_05_15_wiener_schlussakteWiener Schlussakte e-archiv

    Juni 1820: —Es wird: die von den Bevollmächtigten der sämmtlichen Bundsstaaten zu Wien vollzogene Schlussacte der daselbst über Ausbildung und Befestigung des Bundes gehaltenen Ministerial-Conferenzen, ihrer ausgesprochenen Bestimmung gemäß, zu einenm, der Bundesacte an Kraft und Gültigkeit gleichen Grundgesetze des Bundes erhoben; das Original ...

  2. Die Annahme der Wiener Schlußakte erfolgte am 8. Juli 1820 durch folgenden Beschluß des Plenums der Bundesversammlung (Protokolle der deutschen Bundesversammlung 1820, § 2):

  3. Mai 1820 die Wiener Schlussakte hervor. Sie wurde am 8. Juni 1820 von der Bundesversammlung in Frankfurt am Main einstimmig angenommen und als gleichwertiges zweites Bundesgrundgesetz neben der Bundesakte von 1815 verabschiedet. Damit erhielt der Deutsche Bund seine endgültige verfassungsrechtliche Gestalt. Im Jahr 1866 wurde der

  4. Wiener Schlußakte (Schluß-Acte der über Ausbildung und Befestigung des deutschen Bundes zu Wien gehaltenen Ministerial-Conferenzen) vom 15. Mai 1820. Durch Beschluß der Bundesversammlung vom 8. Juni 1820 wurden die nachfolgenden Bestimmungen als "der Bundesacte an Kraft und Gültigkeit gleichen Grundgesetze des Bundes" bezeichnet.

  5. Schlussakte der Wiener Ministerkonferenzen (15. Mai 1820) Startseite. Vom Vormärz bis zur Preußischen Vorherrschaft (1815-1866) Staatenbund oder Nationalstaat? Quelle (13/28) Druckansicht. Kurzbeschreibung. Zusätzlich zur Rahmenordnung der Deutschen Bundesakte sollten bald weitere „Grundgesetze“ und „organische Einrichtungen“ folgen.

  6. 19. Juli 2022 · Mai 1820) Schlußakte der Wiener Ministerkonferenzen 15. Mai 1820. Die souverainen Fürsten und freien Städe Deutschlands, eingedenk ihrer bey Stiftung des deutschen Bundes übernommenen Verpflichtung, den Bestimmungen der Bundes-Acte durch ergänzende und erläuternde Grundgesteze eine zweckgemäße Entwickelung und hiemit dem Bundes-Verein ...

  7. Wiener Schlußakte vom 15.5.1820 Weitere wichtige Bundesgrundgesetze: Austrägal-Ordnung v. 16.6.1817 (zu Art. XI Deutsche Bundesakte) Exekutions -Ordnung v. 3.8.1820 (zu Art. XI Deutsche Bundesakte) Grundzüge der Kriegsverfassung des Deutschen Bundes v. 9.4.1821 usw. Inhalte der Bundesakte Art. 2. (Zweck des Bundes )