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  1. Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) hieß ein Zusammenschluss europäischer Staaten. Das Ziel war die europäische Integration durch eine gemeinsame Wirtschaftspolitik. Am 25. März 1957 wurde die EWG durch Belgien, Frankreich, Italien, Luxemburg, die Niederlande und die Bundesrepublik Deutschland gegründet.

  2. Die EWG wurde durch die Römischen Verträge (1957) von Deutschland, Frankreich, Italien und den Beneluxstaaten gegründet; sie stellt neben der gleichzeitig gegründeten Europäischen Atomgemeinschaft (EURATOM) und der 1951 gegründeten Europäischen Gemei.

    • C. Roth
  3. Der im Jahre 1957 in Rom von Deutschland, Frankreich, Italien und den Benelux-Staaten unterzeichnete EWG-Vertrag verfolgt das Ziel, durch die Förderung des Handels und der Integration die Ausweitung der Wirtschaft zu erreichen. Mit dem Vertrag von Maastricht wurde die EWG zur Europäischen Gemeinschaft; dies entsprach dem Willen der ...

  4. 13. März 2021 · Die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) wurde 1957 von Frankreich, BRD, Italien, Luxemburg, Belgien und den Niederlanden gegründet. Damit sollte ein gemeinsamer überstaatlicher Markt zur Förderung der Handelsbeziehungen geschaffen werden. Die EWG legte den Grundstein für den langwierigen europäischen Einigungsprozess und ...

  5. Die 1957 in Rom gegründete EWG war die wichtigste der drei Europäischen Gemeinschaften ( Europäische Gemeinschaften ). Ziel war der Aufbau eines gemeinsamen Marktes, die Verbesserung der Lebensbedingungen sowie die sukzessive Angleichung der Wirtschaftspolitik der sechs Unterzeichnerstaaten (BEL, DEU, FRA, ITA, LUX, NLD), die Förderung der ...

    • Bundeszentrale Für Politische Bildung
  6. Europäische Wirtschaftsgemeinschaft – Mitglieder: Die Gründungsmitglieder der EWG 1957 waren Frankreich, Italien, Bundesrepublik Deutschland (BRD), Belgien, Niederlande und Luxemburg. Später kamen dann noch Dänemark, Irland, Großbritannien, Griechenland, Portugal und Spanien hinzu.

  7. Die Europäische Gemeinschaft ( EG) war eine supranationale Organisation, die mit dem Vertrag von Maastricht 1993 aus der 1957 gegründeten Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) hervorging und rechtlich bis zum Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon 2009 bestand.