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  1. Der Artikel 20 des Grundgesetzes regelt die Staatsform, die Staatsgewalt und das Recht zum Widerstand in Deutschland. Er enthält die wichtigsten Prinzipien der deutschen Verfassung und ihre Grundlagen.

    • Art 19

      Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland Art 19 (1)...

  2. Der Artikel 20 des Grundgesetzes für die Bundesrepublik Deutschland normiert die rechtliche Grundordnung Deutschlands. Inhalt sind Verfassungsgrundsätze und das Widerstandsrecht. Dieser Artikel darf in seinem ursprünglichen Bestand (Absätze 1 bis 3) und Sinngehalt nicht verändert werden.

  3. Art. 20. (1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat. (2) 1 Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. 2 Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.

  4. Alle Deutschen haben das Recht zum Widerstand, steht in Artikel 20 des Grundgesetzes. Doch es ist ein Recht für den Ausnahme- und Notfall – und wird auch nur dann wirksam.

  5. Der Artikel 20 des Grundgesetzes regelt die Grundrechte der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland. Er garantiert das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, die Gleichberechtigung von Frauen und Männern, die Freiheit des Glaubens, der Meinung und der Lehre sowie das Recht auf Demokratie und auf freie Entwicklung der persönlichen Persönlichkeit.

  6. 27. Mai 2024 · Art 20 GG - Sozialstaat, Bundesstaat, Demokratie, Gewaltenteilung etc. Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland | 2 Kommentare. Zuletzt aktualisiert am: 27.05.2024. II. (Der Bund und die...

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