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  1. Gesetze im Internet. Das Bundesministerium der Justiz und das Bundesamt für Justiz stellen für interessierte Bürgerinnen und Bürger nahezu das gesamte aktuelle Bundesrecht kostenlos im Internet bereit. Die Gesetze und Rechtsverordnungen können in ihrer jeweils geltenden Fassung abgerufen werden.

    • Gesetze / Verordnungen

      Gesetze / Verordnungen alphabetisch sortiert. A B C D E F G...

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      Gesetze / Verordnungen; Aktualitätendienst; Titelsuche;...

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      Recht der Schuldverhältnisse: Abschnitt 1 : Inhalt der...

    • Titelsuche

      Gesetze / Verordnungen; Aktualitätendienst; Titelsuche;...

    • Translations

      Quoted from: Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen...

    • StGB

      § 90c Verunglimpfung von Symbolen der Europäischen Union §...

    • Impressum

      vertreten durch den Bundesminister der Justiz, Mohrenstraße...

    • UStG

      Liste der Gegenstände, die der Umsatzsteuerlagerregelung...

  2. Das Bundesministerium der Justiz und das Bundesamt für Justiz stellen mit der juris GmbH nahezu das gesamte aktuelle Bundesrecht unter www.gesetze-im-internet.de kostenlos im Internet bereit . Seit 2023 werden alle Bundesgesetze und Verordnungen auch online verkündet unter recht.bund.de.

  3. Gesetzgebung. Hier finden Sie eine Übersicht der laufenden rechtspolitischen Vorhaben des Bundesministeriums der Justiz. Aktuelle Gesetzgebungsverfahren. Gesetzgebungsverfahren - Anlagen. Normenkontrollrat.

  4. www.bundesjustizamt.de › DE › ThemenBfJ - Rechtsetzung

    Das Bundesamt für Justiz ( BfJ) ist maßgeblich an der deutschen Rechtsetzung beteiligt. So obliegt ihm die Verantwortung für die Verkündung von Gesetzen, Verordnungen und sonstigen Bekanntmachungen. Nahezu das gesamte Bundesrecht wird im BfJ elektronisch erfasst, konsolidiert und umfassend dokumentarisch erschlossen.

  5. Marco Buschmann, Bundesminister der Justiz. Das Bundesministerium der Justiz ( BMJ) [3] ist eine oberste Bundesbehörde der Bundesrepublik Deutschland. Es hat seinen Hauptsitz bzw. ersten Dienstsitz in Berlin und seinen zweiten Dienstsitz in der Bundesstadt Bonn. Hervorgegangen ist das am 20.

  6. Art 1. (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt. (2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.