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  1. Der Bundesrat ist das Organ der Länder in der deutschen Bundesrepublik. Er berät die Bundesregierung und den Bundestag, beschließt Gesetze und vertritt die Interessen der Länder. Erfahren Sie mehr über die aktuellen Themen, Sitzungen und Mitglieder des Bundesrates.

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    Bereits in früheren Epochen des deutschen Bundesstaates und in den Staatenbünden davor gab es Organe, die die Gliedstaaten vertraten. Der erste Vorläufer des Bundesrates war der Reichstag des Heiligen Römischen Reiches. Dort hatten die Gliedstaaten bzw. die Fürsten, Bischöfe und Städte unterschiedliche Rechte, teilweise abhängig von ihrer aktuellen...

    Das Grundgesetz formuliert den Auftrag des Bundesrates in Art. 50 und Art. 51mit knappen Worten wie folgt: „Durch den Bundesrat wirken die Länder bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes und in Angelegenheiten der Europäischen Union mit.“ Die Länder, vertreten durch die Regierungen der Länder, handeln im Bundesrat und wirken auf diese Weise i...

    Präsident und Präsidium

    Das Präsidium besteht aus dem Bundesratspräsidenten und zwei Vizepräsidenten. Nach Grundgesetz und Geschäftsordnung wählt der Bundesrat sein Präsidium jeweils für ein Jahr neu. Bereits im Jahre 1950 hat man sich mit der Königsteiner Vereinbarung auf eine Reihenfolge geeinigt, nach der diese repräsentativen Ämter besetzt werden sollen: Beginnend mit dem Land mit den meisten Einwohnern werden jeweils die Ministerpräsidenten der Länder in absteigender Reihenfolge ihrer Einwohnerzahlen zum Präsid...

    Mitglieder und Stimmenverteilung auf die Länder

    1. Nächste erwartete Änderung gemäß regulärem Wahlturnus entsprechend dem jeweiligen Landeswahlgesetz und der darauf folgenden Regierungsbildung 2. Kalenderjahr der Präsidentschaft im Bundesrat, in dem diese mehrheitlich liegt; also Folgejahr des Präsidentschaftsbeginns Der Bundesrat besteht aus Mitgliedern der Regierungen der Länder, die sie bestellen und abberufen. Sie können durch andere Mitglieder ihrer Regierungen vertreten werden (vgl. Art. 51 GG). Ein Mitglied des Bundesrates darf...

    Stimmenverteilung auf die Parteien

    Die Parteien der Regierungskoalitionen der Länder, die die Bundesregierung (SPD, Grüne und FDP) widerspiegeln, haben im Bundesrat 16 Stimmen: Das ebenfalls ampelregierte Rheinland-Pfalz (4), zwei SPD-Grüne-Regierungen (9) in Niedersachsen und Hamburg sowie die SPD-Alleinregierung (3) im Saarland. Rein auf die Opposition entfallen die sechs Stimmen Bayerns (CSU-FW). Sämtliche restlichen 47 Stimmen fallen auf das neutrale Lager, da in jeder Landesregierung mindestens einer der drei Partner der...

    Einberufung des Plenums

    Der Bundesrat tritt regelmäßig etwa alle drei bis vier Wochen, grundsätzlich freitags um 9:30 Uhr, zusammen. Der Sitzungsrhythmus wird unter Berücksichtigung des Sitzungskalenders des Deutschen Bundestages im Voraus festgelegt. Hierbei steht der Gedanke einer möglichst effizienten Arbeitsweise im Vordergrund. Da die Mitglieder des Bundesrates im Hauptamt Mitglieder ihrer Landesregierung sind, muss die zeitliche Belastung durch die Bundesratssitzungen möglichst gering gehalten werden. Auch unt...

    Vorbereitung und Ablauf der Plenarsitzung

    In der Woche vor der Plenarsitzung finden – neben der Koordinierung in den Ländern selbst, bei der sich die beteiligten Landesministerien auf ein einheitliches Abstimmungsverhalten einigen müssen – diverse Vorbesprechungen zwischen den Ländern auf unterschiedlichen Ebenen statt. So werden auf A- und B-Seite getrennte Besprechungen auf Beamtenebene durchgeführt, um sich politisch zu den vorgesehenen Themen zu positionieren und Verbündete zu finden. Am Mittwoch vor der Plenarsitzung wird in ein...

    Arbeitsatmosphäre

    Die Arbeitsweise des Bundesrates weicht stark von der Arbeitsweise des Bundestages ab. Während bei hitzigen Debatten im Bundestag Beifall, Zwischenrufe, lauter Protest, Lachen oder scharfe Angriffe auf den politischen Gegner normal sind, verlaufen die Plenarsitzungen des Bundesrates betont sachlich und in ruhigem, gemäßigtem Ton. Beifall und Missbilligungsäußerungen sind unerwünscht und galten lange Zeit sogar als stilwidrig.

    Die Stellung des Bundesrates im Machtgefüge der Bundesrepublik Deutschland, also insbesondere das Verhältnis zum Deutschen Bundestag und zur Bundesregierung, ist abhängig von den parteipolitischen Mehrheitsverhältnissen im Bund einerseits und in den Ländern andererseits. Dieses Machtgefüge wandelt sich möglicherweise von Wahl zu Wahl. Sowohl im Deu...

    Der Bundesrat – nur bis Ende 1952 offiziell mit der Bezeichnung Deutscher Bundesrat, danach nicht mehr – hat seit dem Jahr 2000 seinen Sitz im Bundesratsgebäude, dem ehemaligen Gebäude des Preußischen Herrenhauses, in Berlin-Mitte und eine Außenstelle im Nordflügel des Bundeshauses in Bonn. Im Plenarsaal nehmen die Mitglieder des Bundesrates in 16 ...

    Konrad Reuter: Praxishandbuch Bundesrat. Verfassungsrechtliche Grundlagen, Kommentar zur Geschäftsordnung, Praxis des Bundesrates. 2. Auflage. C.F. Müller, Heidelberg 2007, ISBN 3-8114-5223-1.
    Der Bundesrat (Hrsg.): Der Bundesrat als Verfassungsorgan und politische Kraft. Neue Darmstädter Verlagsanstalt, Bad Honnef-Darmstadt 1974, ISBN 3-87576-027-1.
    Kerstin Wittmann-Englert, René Hartmann (Hrsg.): Bauten der Länder. Die Landesvertretungen in Bonn, Berlin und Brüssel, Kunstverlag Josef Fink, Lindenberg im Allgäu 2013, S. 203–210. ISBN 978-3-898...
    Gebhard Ziller, Georg-Berndt Oschatz: Der Bundesrat. 10. Auflage. Droste, Düsseldorf 1998, ISBN 3-7700-7068-2.
  2. Der Bundesrat ist eines der fünf ständigen Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland. Neben Bundespräsident, Bundestag, Bundesregierung und Bundesverfassungsgericht ist der Bundesrat als Vertretung der Länder das föderative Bundesorgan.

  3. Der Bundesrat ist ein Parlament der Länderregierungen. Nur wer in einer Landesregierung Sitz und Stimme hat, kann Mitglied des Bundesrates sein. Die Opposition in den einzelnen Ländern hat keine Möglichkeit, sich im Bundesrat unmittelbar Gehör zu verschaffen.

  4. Der Bundesrat vertritt die Interessen der Länder in der Bundesrepublik und wirkt an der Gesetzgebung, Verwaltung und Europapolitik mit. Er besteht aus den Regierungschefs und Fachministern der 16 Bundesländer und hat einen Präsidenten, der Stellvertreter des Bundespräsidenten ist.

  5. Der Bundesrat ist das Verfassungsorgan, über den die 16 Länder insbesondere an der Gesetzgebung auf Bundesebene mitwirken. Der Bundesrat befasst sich mit jedem Gesetz, das auf Bundesebene beschlossen werden soll.

  6. www.bundestag.de › grundgesetz › gg-serie-05-bundesrat-634568Deutscher Bundestag - Der Bundesrat

    Der Bundesrat ist ein einzigartiges Staatsorgan, das die Länder bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes und der EU mitwirkt. Er hat ein Initiativrecht, kann Gesetze einspruchen oder zustimmen und ist ein Korrektiv zum Bundestag und zur Bundesregierung.

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