Yahoo Suche Web Suche

  1. Inkl. aller wichtigen Vorschriften zum Verfassungsrecht & den europarechtlichen Verträgen. Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland: GG. Jetzt bequem und portofrei bestellen!

    Beck Kompakt-Kommentare - ab 49,00 € - View more items

Suchergebnisse

  1. Suchergebnisse:
  1. 1. Jan. 2021 · Artikel 1 Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 104a und 143h) vom 29. September 2020 (BGBl. I S. 2048) 21.11.2019. Synopse gesamt oder einzeln für. Artikel 72, Artikel 105, Artikel 125b. Artikel 1 Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 72, 105 und 125b) vom 15.

    • Artikel 109

      (Text alte Fassung) (2) Bund und Länder haben bei ihrer...

  2. Eine Ausarbeitung der Wissenschaftlichen Dienste, die alle Änderungen des Grundgesetzes von 1949 bis 2009 dokumentiert. Sie enthält Inhalt, Datum, Abstimmungsergebnis und Textvergleich für jede Änderung sowie Anmerkungen zu den Quellen und den Initiativen.

    • 871KB
    • 178
  3. 23. Mai 2022 · Grundgesetz Die wichtigsten Änderungen seit 1949. 23. Mai 2022, 9:34 Uhr. Lesezeit: 3 min. Auch Kühe haben Rechte, aber noch nicht lange. Umweltschutz wurde als Staatsziel 1994 ins Grundgesetz ...

  4. Jede Änderung des Grundgesetzes ist wichtig, da sie den grundlegenden Rahmen für die Politik in Deutschland verändert. Verschiedene Male wurden jedoch größere Reformpakete geschnürt.

  5. 13.3 Geänderte Grundgesetzartikel. Stand: 31.3.2022 Die Übersicht enthält die Grundgesetzänderungen seit 1990 in der Reihenfolge der Artikelnummerierung. Artikel. Gegenstand. Art der Änderung. Nr. des Änderungs-gesetzes. Gesetz vom ... Fundstelle. Präambel.

  6. Für Änderungen des Grundgesetzes benötigt man eine breite Zustimmung im Bundestag und im Bundesrat: Ein Gesetzentwurf zur Änderung des Grundgesetzes, der die den Vorschlag darlegen und begründen muss, bedarf in beiden Staatsorganen einer Zustimmung von mindestens zwei Dritteln der jeweiligen Mitglieder.

  7. Artikel 2. (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt. (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich.