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  1. Grundlagenvertrag oder Grundvertrag ist die Kurzbezeichnung für den Vertrag über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik. Er wurde am 21. Dezember 1972 geschlossen, am 11. Mai bzw. 13. Juni 1973 ratifiziert und trat am 21. Juni 1973 in Kraft. Zeitliche ...

  2. 14. März 2021 · Der Grundlagenvertrag von 1972 war ein wichtiger Schritt der Neuen Ostpolitik, der die Beziehungen zwischen BRD und DDR verbesserte. Er ermöglichte die Aufnahme beider Staaten in die Vereinten Nationen und schuf die Voraussetzung für die Wiedervereinigung 1990.

  3. Grundlagenvertrag – Das Wichtigste. Der Grundlagenvertrag wurde am 21. Dezember 1972 beschlossen. Er sollte die Grundlagen für die Beziehungen zwischen der BRD und DDR festlegen. Hauptsächlich behandelte der Vertrag die Friedenssicherung, Zusammenarbeit und Souveränität beider Staaten.

  4. Nach dem Inkrafttreten des Viermächte-Abkommens über Berlin beginnen beide deutsche Staaten mit Verhandlungen über einen Grundlagenvertrag. Wie schon beim Transitabkommen werden die Gespräche von den Staatssekretären Egon Bahr - für die Bundesrepublik - und Michael Kohl - für die DDR - geführt.

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    • grundlagenvertrag5
  5. Der „Vertrag über die Grundlagen der Beziehungen zwischen der BRD und der DDR“ sollte die Beziehungen zwischen BRD und DDR normalisieren. Beide Seiten verpflichteten sich u. a., Konflikte friedlich zu lösen und ständige Vertretungen (keine Botschaften) im jeweils anderen Staat einzurichten.

    • Bundeszentrale Für Politische Bildung
  6. Erfahren Sie, wie der Grundlagenvertrag zwischen der BRD und der DDR die Beziehungen zwischen den beiden deutschen Staaten grundlegend geregelt hat. Lesen Sie über die unterschiedlichen Positionen, die gegenseitigen Anerkennungen, die humanitären und praktischen Abkommen und die Rolle der Wiedervereinigung.

  7. Der Grundlagenvertrag regelte die Beziehungen zwischen beiden deutschen Staaten auf der Grundlage gut nachbarschaftlicher Beziehungen und erkannte die DDR de facto an. Er enthielt Artikel zu Frieden, Sicherheit, Grenzen, Souveränität, Zusammenarbeit und Vertretungen.