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  1. Mit den Merkzeichen G oder aG steht Menschen, die auf Grundsicherung oder Sozialgeld angewiesen sind, ein sogenannter Mehrbedarf von 17% zu. Das bedeutet, dass die Höhe der Leistung um 17% bezogen auf den Regelsatz steigt. Der Mehrbedarf soll die zusätzlichen Ausgaben, die aufgrund der Gehbehinderung entstehen ein Stück weit abdämpfen ...

  2. Grundsicherungsberechtigte, die in einer Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) oder einer Tagesför-derstätte beschäftigt sind, erhalten einen Mehrbedarf für die dortige gemeinschaftliche Mittagsverpflegung. Der Mehrbedarf beläuft sich im Jahr 2024 auf 4,13 Euro pro Arbeitstag.

  3. 1. Jan. 2024 · Aktuelle Informationen zu Grundsicherung und Hilfe zum Lebensunterhalt. Neue Regelsätze ab 01.01.2024: Regelbedarfsstufe 1: 563 Euro. Regelbedarfsstufe 2: 506 Euro. Regelbedarfsstufe 3: 451 Euro. Regelbedarfsstufe 4: 471 Euro. Regelbedarfsstufe 5: 390 Euro. Regelbedarfsstufe 6: 357 Euro.

  4. Mehrbedarfsleistungen decken einen typischerweise gegebenen höheren Bedarf einzelner Bestandteile des pauschal gewährten Regelbedarfs ab. Mehrbedarfe können anerkannt werden für: Personen, die das Renteneintrittsalter erreicht haben und einen Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen G besitzen, § 30 Abs. 1 Nr. 1 SGB XII. Personen, die ...

  5. Menschen mit Behinderung haben einen Anspruch auf Grundsicherung, wenn sie das 18. Lebensjahr vollen-det haben und voll erwerbsgemin-dert sind. Voll erwerbsgemindert sind Menschen, die wegen einer Krankheit oder Behinderung außer Stande sind, mindestens drei Stunden täglich auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt er-werbstätig zu sein. Die volle ...

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  6. 15. Mai 2024 · Voll Erwerbsgeminderten mit einem Schwerbehindertenausweis, die einen Mehrbedarf aufgrund einer Behinderung neben der Grundsicherung nach SGB XII anmelden, stehen also 449 Euro Regelbedarf + 17 % Mehrbedarf zur Verfügung, das entspricht einer Summe von 524,82 Euro an Sozialhilfe pro Monat.

  7. Die Grundsicherung umfasst im Wesentlichen folgende Leistungen: den Regelsatz der maßgebenden Regelbedarfsstufe (RBS), die angemessenen tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung sowie zent-rale Warmwasserversorgung, einen Mehrbedarf von 2,3 Prozent der maßgebenden RBS im Fall von dezentraler Warm-