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  1. Der militärische Fachbegriff Begleitschaden oder Kollateralschaden bezeichnet in der räumlichen Umgebung eines Ziels entstehende an sich unbeabsichtigte oder eventuell „in Kauf genommene“ Schäden aller Art.

  2. Kollateralschaden ist ein Militärbegriff für unbeabsichtigten Schaden bei Aktionen, der auch im Alltag verwendet wird. Erfahren Sie mehr über die Herkunft, die Aussprache und die Verwendungsbeispiele dieses Fremdwortes.

  3. Bedeutung. bei einer militärischen Aktion entstehender [schwererer] Schaden, der nicht beabsichtigt ist und nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Ziel der Aktion steht, aber dennoch in Kauf genommen wird.

  4. Bedeutung. allgemeiner (nicht zu vermeidende) Nebenwirkung, nachteilige Begleiterscheinung, die durch eine zielgerichtete (unverzichtbare) Maßnahme verursacht wird (zum Beispiel ein Wasserschaden beim Löschen eines Brandes) Kollokationen: mit Adjektivattribut: ein politischer, erheblicher Kollateralschaden.

  5. Kollateralschaden sind "Nebenwirkungen" von Kriegshandlungen, die nur zulässig sind, wenn sie nicht beabsichtigt waren. Das Wort wurde 1999 zum "Unwort des Jahres" gewählt, weil es die grausamen Folgen für die Zivilbevölkerung verschleiert.

  6. Kollateralschaden bezeichnet unbeabsichtigte Schäden an Personen oder Sachen, die bei militärischen Einsätzen entstehen können.

  7. [1] „Ein ‚Kollateralschaden‘ ist nach dem humanitären Völkerrecht ein ungewollter, aber zur Erreichung eines legalen Angriffs auf ein militärisches Ziel unvermeidbarer ‚Nebenschaden‘, etwa das Zubruchgehen von Fensterscheiben eines dem Ziel nahen zivilen Gebäudes.

  1. Verwandte Suchbegriffe zu kollateralschaden

    kollateralschaden mode