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  1. Landratsamt Garmisch-Partenkirchen · Olympiastraße 10 · 82467 Garmisch-Partenkirchen · Telefon: 08821 751-1 · Fax: 08821 751-380 · E-Mail: poststelle@lra-gap.de Postanschrift

  2. Landratsamt. Das Landratsamt wird vom Landrat geleitet und ist sowohl kommunale Selbstverwaltungsbehörde als auch untere staatliche Verwaltungsbehörde. Das Landratsamt besitzt somit eine Doppelfunktion. Als Kreisverwaltung verfügt das Landratsamt über eine eigene kommunale Selbstverwaltungshoheit.

  3. So ist das Landratsamt Behörde der kommunalen Gebietskörperschaft Landkreis Garmisch-Partenkirchen und zugleich untere Verwaltungsbehörde des Freistaates Bayern. Im Folgenden möchten wir Licht ins Dunkel bringen und die Aufgaben des Landkreises erklären.

  4. Der Landkreis Garmisch-Partenkirchen liegt im Südwesten des bayerischen Regierungsbezirks Oberbayern. Er ist mittlerweile der einzige Landkreis Deutschlands ohne eine kreisangehörige Stadt.

  5. Sie können online Wohngeld (als Mietzuschuss oder als Lastenzuschuss) beantragen und Unterlagen nachreichen. Zum Online-Verfahren. Weitere Informationen und zuständige Stelle. Wohngeld; Beantragung eines Miet- oder Lastenzuschusses. Redaktionell verantwortlich: Landratsamt Garmisch-Partenkirchen. Verwaltung digital!

  6. Vor einem Tag · Die St.-Irmengard-Realschule hat unter der Schirmherrschaft der IHK für München und Oberbayern eine Bildungspartnerschaft mit der Garmisch-Partenkirchener Niederlassung, der in Wielenbach bei ...

  7. Garmisch-Partenkirchen gilt als eine der traditionellen Hochburgen der CSU. Dies zeigt sich besonders bei Landtags- und Bundestagswahlen, bei denen sie teilweise über 70 % der Stimmen erreicht. In der Kommunalpolitik war die politische Kräfteverteilung in den ersten Nachkriegsjahrzehnten deutlich ausgeglichener.