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  1. Die Note des/der letzten Zugelassenen ist der „NC“ des jeweiligen Verfahrens. Der NC ist also kein fester Wert, sondern ergibt sich in jedem Jahr neu aus der Bewerberlage und der Anzahl der Studienplätze, die vergeben werden können. 20% der Plätze werden nach Wartezeit vergeben.

  2. Die NC-Werte in den Tabellen sind die Auswahlgrenzen am Ende des Ver-gabeverfahrens über das DialogorientierteServiceverfahren DoSV (Ende der Koordinierungsphase).

  3. Die NC-Werte in den Tabellen sind die Auswahlgrenzen am Ende des Vergabeverfahrens über das Dialogorientierte Serviceverfahren DoSV (Ende der Koordinierungsphase).

  4. Die Universität entscheidet vor Beginn des Zulassungsverfahrens, wel-che Studiengänge zulassungsbeschränkt und mit einem Numerus Clausus NC belegt werden sollen und welche zulassungsfrei sind. Vor dem Zulas-sungsverfahren legt sie zudem fest, wie viele Plätze in den zulassungsbe-schränkten Studiengängen zur Verfügung gestellt werden.

  5. Erfahre die Auswahlgrenzen (NC-Werte) für alle zulassungsbeschränkten Studiengänge an der Universität Bremen. Die Uni Bremen vergibt 80% der Plätze nach Abiturnote und 20% nach Wartezeit.

  6. Überblick zum Numerus Clausus für Rechtswissenschaft an der Uni Bremen. Aktueller und historischer NC sowie Wartesemester des Studiengangs im Vergleich.

  7. Wie hoch ist der NC? Erst nachdem alle Studienplätze vergeben wurden, kann der NC bestimmt werden. Bewerbungen mit den besten Durchschnittsnoten bzw. die mit den längsten Wartezeiten erhalten einen Studienplatz.