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  1. Aufgrund von § 10 Abs. 1 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und. 18 Abs. 1 des Polizeigesetzes für Baden-Württemberg (PolG) erlässt die Stadt Ulm als Ortspolizeibehörde, nachdem der Gemeinderat der Stadt Ulm durch Beschluss vom 20.11.2013 zugestimmt hat, folgende Polizeiverordnung: 2 Begriffsbestimmungen.

  2. TOP Ö 4: Neufassung der Polizeiverordnung der Stadt Ulm zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und gegen umweltschädliches Verhalten (Hauptausschuss 14.11.13) Sitzung: 20.11.2013 Gemeinderat

  3. TOP Ö 9: Neufassung der Polizeiverordnung der Stadt Ulm zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung und gegen umweltschädliches Verhalten