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  1. Die Reichspressekammer (RPK) regelte während der Zeit des Nationalsozialismus das deutsche Pressewesen. Sie ging aus der Reichsarbeitsgemeinschaft der deutschen Presse hervor und wurde am 1. November 1933 aufgrund der Ersten Verordnung zur Durchführung des Reichskulturkammergesetzes gegründet.

    • Aus Redakteuren wurden "Schriftleiter"
    • Politische Kontrolle Über Die Eintragung in Die Schriftleiterliste
    • Entmachtung Der Verleger
    • Wer Regimetreu War, Bekam Mehr Sicherheit
    • Sinkende Auflagen

    Die Nationalsozialisten machten keinen Hehl daraus, dass sie den Berufsstand verändern wollten. Das begann schon bei der Wortwahl: Aus "Redakteuren" wurden durchweg "Schriftleiter", ein Chefredakteur war fortan ein "Hauptschriftleiter". Die neuen Rahmenbedingungen, die Journalisten auferlegt wurden, bedeuteten eine vollständige Kontrolle des deutsc...

    Eine zusätzliche Hürde war die aus dem Gesetz resultierende Pflichtmitgliedschaft in der Reichspressekammer (§ 8) – sie musste von den jeweiligen Landesleitern genehmigt werden. Dem Reichminister für Volksaufklärung und Propaganda wurde ein explizites Vetorecht eingeräumt: Er konnte ohne Nennung konkreter Gründe die Eintragung in die Schriftleiterl...

    Und schließlich veränderte das Schriftleitergesetz auch die Machtstrukturen in den Verlagen. Die so genannten Hauptschriftleiter (§ 18 ff.) waren persönlich haftbar für den politischen Kurs im Textteil ihrer Zeitung und verpflichtet, ihn zu kontrollieren. Dadurch wurde es Verlegern unmöglich, politischen Einfluss auf die Ausrichtung zu nehmen. Jede...

    Der Widerstand gegen das Gesetz war überschaubar. Viele ehemalige Journalisten nahmen die für die Treue zum NS-Staat gebotene Sicherheit an. Schließlich waren sie, wenn sie sich an die politischen Vorgaben des NS-Regimes hielten, faktisch unkündbar. Oft ist deshalb davon die Rede, dass durch die Bestimmungen des Schriftleitergesetzes der Journalist...

    Wirtschaftlichen Erfolg hatten die NS-Medien bei den Lesern jedoch nicht. Sie verloren zusehends an Auflage. Viele Bürger waren gelangweilt von der eintönigen Berichterstattung. Eine indirekte Folge des Schriftleitergesetzes ist eine Pressekonzentration im Deutschen Reich. Blätter, die in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten waren, wurden oft vo...

    • Bundeszentrale Für Politische Bildung
  2. Reichspressekammer (Bestand) Geschichte des Bestandsbildners: Mit Inkrafttreten des Reichskulturkammergesetzes vom 22. September 1933 wurde die Reichspressekammer errichtet (1). Ihr stand von 1933 bis 1945 als Präsident Max Amann - gleichzeitig Reichsleiter für die Presse der NSDP und Verlagsdirektor des Franz Eher Verlags - vor.

  3. Die Reichspressekammer (RPK) regelte während der Zeit des Nationalsozialismus das deutsche Pressewesen. Sie ging aus der Reichsarbeitsgemeinschaft der deutschen Presse hervor und wurde am 1. November 1933 aufgrund der Ersten Verordnung zur Durchführung des Reichskulturkammergesetzes gegründet.

  4. portal.ehri-project.eu › units › de-002429-r_56_ivEHRI - Reichspressekammer

    Mit Inkrafttreten des Reichskulturkammergesetzes vom 22. September 1933 wurde die Reichspressekammer errichtet (1). Ihr stand von 1933 bis 1945 als Präsident Max Amann - gleichzeitig Reichsleiter für die Presse der NSDP und Verlagsdirektor des Franz Eher Verlags - vor. Neben dem Präsidenten fungierten Otto Dietrich als Vizepräsident und ...

  5. 4. Okt. 2023 · Der Reichsverband der Deutschen Presse wurde nun in die Reichspressekammer eingegliedert und dadurch Teil der Reichskulturkammer. Wer nicht Mitglied war, durfte nicht als Schriftleiter ...

  6. Die Position des Reichsleiters für die Presse wurde in der Zeit des Nationalsozialismus in Deutschland eingerichtet und befähigte zur Präsidentschaft der Reichspressekammer. Sie diente der Gleichschaltung der Gesellschaft im gesamten Pressebereich. Die Position wurde ab dem 28. Juni 1933 durch Max Amann bekleidet; der ...