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  1. Mediathek. Videos, Podcasts, Bilder, Broschüren, Zeitschriften und Fachliteratur – hier finden Sie unsere Medien und Publikationen. Quelle:Getty Images / Ivan Gener. Homepage des deutschsprachigen Auftritts der Deutschen Rentenversicherung.

  2. Im neuen Kundenportal der Deutschen Rentenversicherung finden Sie gebündelt viele relevante Funktionen an einem Ort. So erledigen Sie sicher und bequem Ihre Rentenangelegenheiten von zu Hause aus. Zum Kundenportal. Quelle:Deutsche Rentenversicherung.

  3. Die Deutsche Rentenversicherung Bund ist der größte Träger der gesetzlichen Rentenversicherung in Deutschland. Sie bietet umfassende Informationen und Beratung zu allen Fragen rund um die Rente, Rehabilitation, Prävention und Altersvorsorge. Auf ihrer Startseite finden Sie aktuelle Nachrichten, Online-Dienste, Formulare und Broschüren sowie Kontaktdaten der regionalen Beratungsstellen.

  4. Schritt: 1. Füllen Sie den Antrag auf Rehabilitation aus. Antragsformulare und Informationen gibt es bei uns bzw. Ihrem Rentenversicherungsträger, bei unseren Auskunfts- und Beratungsstellen, bei Versichertenberatern und Versichertenältesten, bei Ihrer Krankenkasse und bei Versicherungsämtern. Oder stellen Sie den Antrag auf Reha online.

  5. Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) in Deutschland ist ein Zweig des gegliederten Sozialversicherungssystems, das insbesondere der Altersvorsorge von Beschäftigten dient. Neben den abhängig Beschäftigten sind in der Rentenversicherung eine Vielzahl weiterer Personengruppe versicherungspflichtig, u. a. einige Berufs- und Personengruppen der Selbstständige, sowie Kindererziehende und ...

  6. Es gibt Personen, die diese Bedingungen nicht erfüllen. Und die deshalb auch keinen Anspruch auf Rente haben. Das bedeutet: Sie können keine Rente bekommen. Wenn diese Personen trotzdem Beiträge an die Renten-Versicherung bezahlt haben, können sie diese Beiträge wieder zurück bekommen. Das nennt man Beitrags-Erstattung.

  7. Alle Monate, die wichtig sind für Ihre Rente, müssen in Ihrem Rentenkonto (wird Versicherungskonto genannt) gespeichert werden. Unter anderem sind das Ihre Ausbildungs-, Berufs- und Kindererziehungszeiten, aber auch Zeiten, in denen Sie Angehörige pflegen. Im Laufe Ihres Lebens kommen so verschiedene rentenrechtlich bedeutende Zeiten zusammen.

  8. Damit Sie stets über den aktuellen Stand Ihres Versicherungskontos informiert sind, erhalten Sie Jahr für Jahr Ihre persönliche Renteninformation von der Deutschen Rentenversicherung. Wie Ihnen diese Information bei Ihrer persönlichen Altersvorsorgeplanung hilft, erfahren Sie in dieser Broschüre.

  9. Alles auf einen Blick: Mein Kundenportal. Im neuen Kundenportal der Deutschen Rentenversicherung können Sie die Leistungen der Deutschen Rentenversicherung ab sofort bequem von zu Hause erledigen - von A wie Antrag stellen bis Z wie Zugang widerrufen.

  10. Quelle:Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg Reha für Kinder und Jugendliche Eine Reha kann Kindern und Jugendlichen mit bestimmten Erkrankungen dabei helfen, sich wieder voll auf ihre Ausbildung konzentrieren zu können.

  11. Pflichtversicherte und freiwillig Versicherte. Grundsätzlich sind alle Arbeitnehmer in der gesetzlichen Rentenversicherung pflichtversichert. Auf Ihre künftige Rente wirkt sich - in Abhängigkeit von Ihrer Verdienst- und Beitragshöhe - jeder eingezahlte Euro aus. Aber auch Personen, die Kinder erziehen, Auszubildende, Selbstständige und ...

  12. Deutsche Rentenversicherung also coordinates regulations agreed with pension insurance institutes in those States with which the Federal Republic of Germany has signed a Social Security Agreement (Contracting States). Detailed information on international regulations and the effects these have on German law can be found in the International ...

  13. Das hängt davon ab, wie viele Jahre Sie in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert waren und wann Sie geboren wurden. In Ihrer Renteninformation, die Sie einmal jährlich von der Deutschen ...

  14. Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt Alters-, Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten, berücksichtigt dabei Kindererziehung (sogenannte Mütterrente) und ist Reha-Träger. Altersrenten Auf welche Altersrenten Anspruch besteht und mit welchem Lebensalter diese bezogen werden können, wird hier im Überblick dargestellt.

  15. Die gesetzliche Rentenversicherung ist als Pflichtversicherung für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer und bestimmte Gruppen von selbständig Erwerbstätigen sowie weitere Personenkreise angelegt. Geschichte der Gesetzlichen Rentenversicherung. Die Anfän ...

  16. 19. März 2024 · Termine können Sie online oder telefo­nisch buchen (deutsche-rentenversicherung.de und Tel. 0 800 / 10 00 48 00). Kümmern. Bei Eltern und Pflegenden werden Renten­zeiten nicht auto­matisch anerkannt. Nötig ist ein Antrag, eine Erklärung oder das Ausfüllen eines Fragebogens. Aufstocken.

  17. Die Broschüre beschreibt, wie die gesetzliche Rentenversicherung helfen kann, zumindest die finanzielle Belastung in diesen Fällen abzufedern. Allgemeine Informationen zur Rente haben wir auf dieser Seite für Sie zusammengefasst. Von den verschiedenen Rentenarten bis zu Infos zur Rente und Steuern. Wählen Sie ein Thema aus!

  18. 18. Apr. 2024 · Das Wichtigste in Kürze. Die gesetzliche Ren­ten­ver­si­che­rung in Deutschland steht aufgrund der immer älter werdenden Bevölkerung vor großen Herausforderungen. Denn Grundlage der gesetzlichen Rente ist das Umlageverfahren: Die aktuellen Beitragszahler finanzieren jeweils die aktuellen Rentner. Das Alter für den regulären ...

  19. Kostenloses Servicetelefon: Mo - Do von 08:00 bis 19:00 Uhr und Fr von 08:00 bis15:30 Uhr. 0800 1000 4800. Sie sind gehörlos oder hörgeschädigt? Unser Servicetelefon ist für Sie da mit Gebärden- oder Schriftsprachdolmetscher. Telefon für Hörgeschädigte.

  20. Die Broschüre beschreibt, wie die gesetzliche Rentenversicherung helfen kann, zumindest die finanzielle Belastung in diesen Fällen abzufedern. Wir, die DRV, informieren Sie über die verschiedenen Rentenarten und die Leistungen. Von der Altersrente über die Erwerbsminderungsrente bis zur Hinterbliebenenrente.

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