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  1. Die Ausländerbehörde der Stadtverwaltung Wesel ist zuständig für die Ausländerrechtlichen Angelegenheiten derjenigen ausländischen Staatsangehörigen welche ihren Wohnsitz in Wesel haben.

    • Aufenthaltstitel

      Ausländer, die sich aus humanitären o.a. Gründen im...

    • Einbürgerung

      Einbürgerung - Ausländer | Hansestadt Wesel am Rhein

    • Asylverfahren

      Asylverfahren - Ausländer | Hansestadt Wesel am Rhein

  2. Die Ausländerbehörde des Kreises Wesel ist für folgende Kommunen zuständig: Die Städte Dinslaken, Moers und Wesel haben eine eigene Ausländerbehörde. Weitere Angaben zu den Kontaktpersonen und Zuständigkeiten finden Sie auf der Seite Kompetenzteam der Ausländerbehörde. Aktuelle Informationen für Flüchtlinge aus der Ukraine.

  3. Ausländer, die sich aus humanitären o.a. Gründen im Bundesgebiet aufhalten, müssen sieben Jahre Aufenthalterlaubnis nachweisen können. Hierbei kann ggf. ein Asylverfahren mit angerechnet werden. Im Aufenthaltsgesetz sind verschiedene Rechtsgrundlagen für die Erteilung einer Niederlassungserlaubis enthalten.

  4. Nähere Informationen, zur Ausstellung einer Verpflichtungserklärung bei der Stadtverwaltung Wesel, finden Sie hier. Der Antrag auf Erteilung eines Besuchsvisums wird von der deutschen Auslandsvertretung bearbeitet und entschieden; dieses geschieht ohne die Beteiligung der Ausländerbehörden.

  5. Ausländerbehörde Kreis Wesel. 32-1-4 Spezielle Ausländerangelegenheiten, Rückführung, Visa und Recht. Koordinationsbereichsleitung: Frau Müller. alle öffnen. alle schließen. Aufgabenbereich: Ordnungsverfügungen, Durchsetzung der Ausreiseverpflichtung. Digitalisierung, Administration, Technik.

  6. Die Ausländerbehörde des Kreises Wesel ist für nachfolgende Kommunen zuständig: Alpen; Hamminkeln; Hünxe; Kamp-Lintfort; Neukirchen-Vluyn; Rheinberg; Schermbeck; Sonsbeck; Voerde; Xanten. Die Städte Dinslaken, Moers und Wesel haben eine eigene Ausländerbehörde!

  7. Vor Abgabe der Verpflichtungserklärung muss die Ausländerbehörde prüfen, ob der/die Erklärende über ausreichenden Wohnraum verfügt, ferner wird geprüft, ob die finanzielle Bonität des/der Einladenden gegeben ist.