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  1. Suchergebnisse:
  1. Antrag auf Feststellung einer Hochschulzugangsberechtigung (HZB) im Zeitraum ab 16.09. – 31.05. ausgefüllt und unterschrieben mit den entsprechenden Nachweisen eingescannt per E-Mail oder postalisch an die Zentrale Studienberatung schicken.

  2. Hochschulzugang ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung. Antrag zur Feststellung einer Hochschulzugangsberechtigung (HZB) für beruflich qualifizierte Bewerber*innen ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung nach § 9 Abs. 2 BbgHG (PDF 1,02MB) Härtefallantrag.

  3. Sie erhalten vom Staatlichen Schulamt Cottbus eine Bescheinigung (Bestätigung Ihrer Hochschulzugangsberechtigung und der umgerechneten Note), mit welcher Sie sich dann - inkl. einer Kopie Ihrer HZB - an der Universität Potsdam über das "Studienplatz-Portal" bewerben können.

  4. Wichtige Hinweise. Bitte beachten Sie die Informationen zum: Hochschulwechsel. Studiengangwechsel. Vorgehen bei der Anerkennung von Leistungen. Für Anträge auf Anerkennung im Fach Rechtswissenschaft mit dem Abschluss Erste juristische Prüfung nutzen Sie bitte folgenden Link.

  5. Im Studienplatzportal können bei der Bewerbung neue Hochschulzugangsberechtigungen nur angegeben werden, wenn sie für einen entsprechenden Antrag relevant sind.