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  1. Kunst ( Erweiterungsfach, Profil Lehramt an Gymnasien / Profil Wirtschaftspädagogik) Zum 1. FS: Für BA-Studierende: Beginn nur zum Wintersemester, für MA-Studierende: Beginn zum Winter- oder Sommersemester (Wintersemester empfohlen) , Einschreibung (zulassungsfrei) Details.

  2. Mit einer Zulassung zu einem zulassungsbeschränkten Studiengang können Sie sich an der Uni Kiel einschreiben und damit als Universitätsmitglied registrieren. In zulassungsfreie Studiengänge können Sie sich ohne vorherige Anmeldung oder Bewerbung einschreiben, da hier die Anzahl der Studienplätze nicht begrenzt ist.

  3. Vom Studium der Agrarwissenschaften bis hin zur Zahnmedizin, vom Studieren auf Lehramt, Handelslehrer, Bachelor, Master oder Staatsexamen und Promotion: Das Studienangebot der einzigen Volluniversität in Schleswig-Holstein umfasst über 190 Studiengänge. Alle Studiengänge der CAU auf einen Blick.

  4. www.studium.uni-kiel.de › de › bewerbung-einschreibungMasterstudiengänge — Studium

    Informationen zum Verfahrensablauf für zulassungsbeschränkte Masterstudiengänge finden Sie auf der Seite Verfahrensablauf für zulassungsbeschränkte Masterstudiengänge. Ausländische Studierende, die einen zulassungsfreien Masterstudiengang aufnehmen möchten, wenden sich bitte an das International Center. 1.

  5. 6. Juli 2023 · Zulassungsbeschränkte Studiengänge: Deutsche Staatsangehörige und Bildungsinländer erhalten nach positiver Überprüfung durch uni-assist einen Bescheid (Zulassung oder Ablehnung) von der CAU zu Kiel. Im Falle einer Zulassung können Sie sich innerhalb der im Zulassungsbescheid angegebenen Frist an der CAU einschreiben.

  6. www.studium.uni-kiel.de › de › bewerbung-einschreibungEinschreibung — Studium

    Informationen zur Einschreibung an der CAU Kiel. Durch die Einschreibung (Immatrikulation) werden Sie als Studierende und Mitglieder an der Universität aufgenommen. In zulassungsfreien (nicht bewerbungspflichtigen) Studiengängen ist eine Einschreibung ohne vorherige Bewerbung möglich.

  7. Aktuell an der CAU eingeschriebene Studierende können ab dem 01.02. (für ein Sommersemester) bzw. ab dem 01.07. (für ein Wintersemester) bis Vorlesungsbeginn einen Studiengangwechsel beantragen. Auch Studierende der CAU müssen sich für zulassungsbeschränkte Fächer bewerben, wenn Sie Ihren Studiengang wechseln möchten.