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  1. Als Bundesgesetz werden in der Bundesrepublik Deutschland diejenigen einfachen Gesetze bezeichnet, für die der Bund nach der Kompetenzordnung des Grundgesetzes in Art. 70 ff. GG die ausschließliche oder konkurrierende Gesetzgebungszuständigkeit hat, die auf Bundesebene verabschiedet werden

  2. Finden Sie hier die wichtigsten Gesetze und Rechtsverordnungen des Bundes zum Lesen und Herunterladen. Diese Seite ist ein gemeinsames Projekt des Bundesministeriums der Justiz und der juris GmbH.

  3. Gesetze im Internet. Das Bundesministerium der Justiz und das Bundesamt für Justiz stellen für interessierte Bürgerinnen und Bürger nahezu das gesamte aktuelle Bundesrecht kostenlos im Internet bereit. Die Gesetze und Rechtsverordnungen können in ihrer jeweils geltenden Fassung abgerufen werden.

  4. Bundesgesetze werden vom Deutschen Bundestag beschlossen. Sie kommen zustande, wenn der Bundesrat zustimmt bzw. nicht widerspricht ( Art. 77, Art. 78 GG). Dementsprechend werden sie entweder als Zustimmungsgesetze oder als Einspruchsgesetze bezeichnet.

  5. Hier können Sie alle ab dem 1. Januar 2023 veröffentlichten Bundesgesetzblätter durchsuchen. Mehr erfahren.